Abmahnung: Koch Media GmbH/Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann

Abmahnung: Koch Media GmbH/Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann
20.06.2013339 Mal gelesen
Filesharing: Abmahnung wegen Download von Computerspiel

Das Herunterladen des Computerspiels "Hitman Absolution" der Koch Media GmbH gab Anlass für eine Filesharing-Abmahnung. Die Rechtsanwälte Reichelt, Klute und Aßmann vertreten in dem unserer Kanzlei vorliegenden Abmahnungsschreiben die Koch Media GmbH. Unserem Mandanten wird in der Abmahnung vorgeworfen, sich das Spiel über Tauschbörsen illegal beschafft zu haben. Eine Beschaffung via Tauschbörse bedeutet auch gleichzeitig eine Bereitstellung des Produktes für Dritte. Aus der Abmahnung von Reichelt, Klute und Aßmann gehen folgende Forderungen hervor:

  •  die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (§ 97 Abs. 1 UrhG)
  •   die Zahlung eines Pauschalbetrages von 800 €
  • Löschung der Spieldateien (§ 98 Abs. 1 UrhG)

Die Abmahnung besagt weiterhin, dass der Koch Media GmbH außerdem noch Schadensersatz (§ 97 Abs. 2 UrhG) und Auskunft (§ 101 UrhG) zusteht. Sogar eventuelle Herausgabe und Vernichtung des Computers oder Festplatte kann in Betracht gezogen werden (§ 98 Abs. 1 UrhG).

Wie soll reagiert werden?

In Abmahnungen ist häufig die Rede davon, dass die Gegenseite ihre Ansprüche auch durchaus gerichtlich durchsetzen würde. Daher ist es besonders wichtig, Abmahnungen nicht zu ignorieren und schnell zu reagieren. Ein fachkundiger Anwalt sollte die Abmahnung unbedingt überprüfen. Denn beifügte Unterlassungserklärungen aus Abmahnungen sind keinesfalls ohne Weiteres zu unterzeichnen, diese können nämlich ggf. modifiziert werden.

Schnelle und kompetente Hilfe

Wir haben Erfahrung aus mehreren tausend Abmahnungsfällen und bieten Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles, schicken Sie uns einfach eine E-Mail oder ein Fax. Wir werden Sie dann umgehend kontaktieren.

 Wir bieten unseren Mandanten:

  •  kostenlose Ersteinschätzung des Falles
  • Prüfung der Abmahnung und ggf. Zurückweisung der Abmahnung
  •  im Falle einer berechtigten Abmahnung bieten wir die Abgabe einer rechtssicheren Unterlassungserklärung, die den Betroffenen nicht weiter bindet als unbedingt nötig, damit ein Gerichtsverfahren oder eine Einstweilige Verfügung vermieden wird

Lassen Sie nicht unnötig Fristen verstreichen und weitere Kosten auf sich zu kommen. Wenden Sie sich an uns und Ihnen wird eine kompetente Verteidigung zur Seite stehen