Abmahnung KLAKA für BMW

Abmahnung KLAKA für BMW
28.09.2016359 Mal gelesen
Die Anwaltskanzlei KLAKA aus München verschickt regelmäßig sehr teure Abmahnungen im Auftrag von BMW. Dabei wird Ihnen vorgeworfenen, dass Sie gefälschte Artikel mit dem Zeichen „BMW“ und/oder „M“ gewerbsmäßig vor allem bei eBay oder Amazon eingestellt und zum Verkauf angeboten haben sollen.

Abmahnung KLAKA für BMW



Die Anwaltskanzlei KLAKA aus München verschickt regelmäßig sehrteure Abmahnungen im Auftrag von BMW. Dabei wird Ihnen vorgeworfenen, dass Sie gefälschte Artikel(Plagiate) mit dem Zeichen "BMW" und/oder "M" gewerbsmäßig vor allem bei eBay oder Amazon eingestellt und zum Verkauf angeboten haben sollen.



Auch wir haben unseren Kanzleisitz in München und kennen die Rechtssprechung Münchener Gerichte bestens!

Unser Ziel ist:

Wir wollen, dass Sie nicht Tausende EURO zahlen müssen!

Im Idealfall zahlen Sie einen deutlichreduziertenBetrag.



Unsere Erfahrung:

Wir haben jahrelange Erfahrung aus mehreren Tausend Abmahnungen, insbesondere gegen die großen Anwaltskanzleien aus München, außergerichtlich und vor den Münchener Gerichten.



Kostenlose Erstberatung: 089/ 53 51 35



Achtung:

Wenn Sie eine Benachrichtigung vom Zoll erhalten, wonach die im Ausland bestellte Ware einbehalten wird und zur Klärung an den Markeninhaber übersandt werden soll, dann nehmen Sie bitte keinen Kontakt mit der Zollbehörde auf, sondern melden sich bitte zuvor unverbindlich und kostenlos bei uns! Es zählt nun jeder einzelne Tag, um einen enormen Schaden von bis zu weit mehr als € 10.000,00 rechtzeitig abzuwenden!!



Wir zeigen Ihnen auf dieser Seite, was Sie beachten sollten.



Tipp:

Wenn Sie noch keine BMW Abmahnung erhalten haben, aber bemerken, dass das Onlineportal wie Ebay oder Amazon Ihre(n) Artikel bereits gelöscht hat, dann ist unbedingt Eile geboten! Kontaktieren Sie uns möglichst schnell unverbindlich und kostenlos, damit wir auch in diesen Fällen den oben beschriebenen Schaden für Sie noch abwenden können.


I. Was wir für Sie tun!


Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Abmahnung KLAKA für BMW, werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden. Hierbei sollten Sie keine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden.



Ihr Fall ist ein Einzelfall!

Bleiben Sie ruhig und versuchen Sie keine Experimente im Internet. Das kann teuer werden!



Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.

Wir verhandeln für Sie die Zahlung von SchadensersatzundAnwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an BMW. Sollte sich herausstellen, dass Sie die Ware definitiv nicht, sondern ein Dritter bei eBay oder Amazon eingestellt hat, haften Sie möglicherweise schon nicht mehr als Täter. Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an die Anwaltskanzlei KLAKA vertreten.



II.Was ist eine Abmahnung KLAKA für BMW?



Die BMW AG verschickt wegen Markenrechtsverletzungen an derBMWdurch die Anwaltskanzlei KLAKA zahlreiche Abmahnungen, die sie sich in Europa markenrechtlich schützen lassen hat.

Die Anwälte der Anwaltskanzlei KLAKA verlangen in der Regel die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, Erteilung einer umfangreichen Auskunft zur Vorbereitung von Schadensersatzansprüchen, Herausgabe bzw. Vernichtung der Plagiate sowie die Erstattung von Anwaltskosten zur Verfolgung der Markenrechtsverletzung zum Nachteil von BMW. Hierbei berechnen sie die Anwaltskosten auf der Grundlage eines Streitwertes von € 50.000 aufwärts und betragen demnach mindestens € 1.822,96 brutto.

III. Unterlassungsansprüche



Eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung der Anwaltskanzlei KLAKA sieht demnach wie folgt aus:

Sie sollen sich gegenüber BMW verpflichten, es zu unterlassen:

a) Artikel, die mit dem Zeichen "BMW" und/ oder " M" gewerbsmäßig anzubieten, oder in den Verkehr zu bringen, bringen zu lassen, zu bewerben oder bewerben zu lassen oder zu den genannten Zwecken zu besitzen,

b) Artikel im Design von BMW etc. oder der gleichen herzustellen, gewerbsmäßig anzubieten oder in den Verkehr zu bringen bzw. die durch das Logo von BMW ausgestaltet sind, sofern diese Produkte nicht von der Firma BMW oder in deren Auftrag oder mit deren Zustimmung in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in Verkehr gebracht werden.

c) Alle noch in Ihrem Besitz oder Eigentum befindlichen nach a) und b) gekennzeichneten Artikel zu vernichten und BMW die Gelegenheit zu geben, die Vernichtung zu überwachen

d) Auskunft über die Herkunft und den Vertriebsweg der widerrechtlich gekennzeichneten Artikel zu erteilen.

e) Für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die oben genannten Verpflichtungen a)- d) an BMW eine von BMW nach billigem Ermessen festgelegte Vertragsstrafe zu zahlen, die durch das zuständige Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann.

f) Des Weiteren verpflichten Sie sich, BMW sämtliche Schäden zu ersetzten, welche BMW durch die in dieser Abmahnung und in der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bezeichneten Handlungen entstanden sind und ggf. noch entstehen werden.

g) Den Anwälten von BMW die durch die Einschaltung im Zusammenhang mit der Abmahnung und der strafbewehrten Unterlassungserklärung entstandenen Kosten unverzüglich nach der ersten Zahlungsaufforderung zu erstatten.

Bereits an dieser Stelle empfiehlt sich dringend, einen fachkundigen Anwalt für Markenrecht überprüfen zu lassen, ob überhaupt eine Markenrechtsverletzung vorliegt und wenn ja, ob die Ihnen vorliegende Abmahnung überhaupt rechtens beziehungsweise angemessen ist



IV. Auskunftsanspruch bei einer Abmahnung KLAKA für BMW

Der Markeninhaber verlangt über seine Anwälte umfangreiche Auskunft über Herkunft, Vertriebswege sowie Preise und Einnahmen, die mit einem Plagiat unter Verwendung des Originalkennzeichens erzielt wurden. Ferner wird mit einer solchen Auskunft auch verlangt, Namen sowie Anschrift der Hersteller, Lieferanten und anderer Vorbesitzer sowie der gewerblichen Abnehmer und Verkaufsstellen, für die die Waren bestimmt waren, und die Menge der hergestellten, ausgelieferten, erhalten oder bestellten Waren sowie über die Preise die für die betreffenden Waren oder Dienstleistungen bezahlt wurden, bekannt zu geben. Hier ist guter Rat und Eile geboten, sonst droht ein sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht!

V. Schadensersatzansprüche

Die oben erteilte Auskunft dient zur Vorbereitung von umfangreichen Schadensersatzansprüchen. Dabei lässt sich bei der Verwendung einer geschützten Marke durch einen nicht lizenzierten Verwender nicht wirklich der tatsächliche Schaden bestimmen, der dem Markeninhaber durch diese Verwendung entstanden sein soll.

Es gibt daher 3 Wege, wie man im Markenrecht einen solchen Schadenersatzanspruch auf der Grundlage der erteilten Auskunft berechnen kann:

  1. Es kann entweder der Gewinn geltend gemacht werden, der dem Markeninhaber entgangen ist (in der Praxis ausgesprochen unüblich, weil schon gar nicht bemessbar).

  2. Es kann der durch den Verwender erzielte Gewinn herausverlangt werden (Gewinnabschöpfung, kommt in der Praxis häufig vor).

  3. Es kann eine angemessene Lizenzgebühr verlangt werden (Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie).

VI. Erstattung der Anwaltskosten bei einer Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung für BMW

Gerade die erstattungsfähigen Anwaltskosten schwanken gravierend und sind in aller Regel verhandelbar. Diese Kosten berechnen sich auf der Grundlage eines sogenannten Streitwertes. Der Streitwert ist ein sogenannter Tabellenwert der gesetzlichen Gebühren, auf dessen Grundlage sich die Höhe der Gebühren berechnen.

Setzt man beispielsweise einen Streitwert von € 50.000 für einen Fall an, so beläuft sich eine 1,3% Geschäftsgebühr des Anwaltes auf € 1.511,90 netto.Setzt man nun für die gleiche Angelegenheit lediglich einen Streitwert von € 10.000 an, so beläuft sich eine Geschäftsgebühr des Anwaltes auf € 725,40 netto.

Es gilt also bereits an dieser Stelle einen fachkundigen Anwalt für Markenrecht einzuschalten, der den Streitwert jeder einzelnen Angelegenheit bestens einschätzten und demzufolge erfolgreich für Sie nach unten verhandeln kann.

Die Höhe des Streitwertes richtet sich im Markenrecht grob nach dem wirtschaftlichen Interesse des Abmahnenden. Das wirtschaftliche Interesse wird wiederum durch den wirtschaftlichen Wert der Marke und durch das Ausmaß und die Gefährlichkeit der Verletzungshandlung (sog. Angriffsfaktor) bestimmt.

Sie sehen, das sind alles unbestimmte Rechtsbegriffe, die viel Spielraum für Auslegung und Bewertung des Wertes einer Marke einräumen und so durchaus Möglichkeiten eröffnen, über den Streitwert des Falles zu verhandeln.

VII. Anspruch auf Vernichtung bei einer AbmahnungKLAKA für BMW

Der Markeninhaber hat selbstverständlich zu guter Letzt einen Anspruch auf Vernichtung aller Plagiate gemäß §18 MarkenG, damit sichergestellt werden kann, dass keine widerrechtlichen gekennzeichneten Waren, Materialien (z.B Verpackungen) und Geräte weiterhin verkauft werden



VIII.Was sollten Sie nicht tun?

Untätig bleiben. Den Kopf in den Sand stecken und Panikaktionen tätigen. Hoffen, dass die Anwaltskanzlei KLAKA Sie irgendwann mit Ihrer Abmahnung in Ruhe lässt..



IX.Was sollten Sie tun?

Unbedingt aktiv werden und sich Rat von einem fachkundigen Anwalt für Markenrecht im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung einholen. Wir schätzen hierbei gemeinsam mit Ihnen Ihre Chancen bei einer Abmahnung Anwaltskanzlei KLAKAein und besprechen die weitere Vorgehensweise, ob es Sinn macht, uns einzuschalten und wenn ja, wie wir vorgehen. Notieren Sie die in der Regel sehr kurze Frist.

Denken Sie darüber nach, wo Sie überall gefälschte Artikel von BMW angeboten und woher Sie die Ware bezogen haben. Dies könnte noch wichtig für Sie werden.

Schicken Sie uns also unverbindlich Ihre Abmahnung oder Benachrichtigung vom Zoll, damit wir mit Ihnen eine kostenlose Erstberatung vorbereiten können.

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine Email: beratung@anwaltskanzlei-giese.de

Christian Giese

Rechtsanwalt