Abmahnung Kindervater - Turn back Time d. Fareds iAd. Jens Kindervater

Fachartikel aus dem Bereich (Neue) Medien, EDV und Internet - 07.09.2010 - 1.433 mal gelesen.

Der DeeJay und Musikkomponist Jens Kindervater aus Herzogenrath lässt im September 2010 Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen Musikwerken (aktuell: Kindervater - Turn Back Time) durch die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versenden. Jens Kindervater ist Liebhabern elektronischer Musik unter dem Künstlernamen Michael Mind geläufig.

Jens Kindervater lies bereits im Juli 2010 gemeinsam mit dem Musikproduzenten Frank Bülles durch die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk Michael Mind Project - Feel Your Body aussprechen.

Der in der jüngsten Abmahnung der Fareds berücksichtigte Tonträger "Kindervater - Turn back Time" ist u.a. auf der seit Juni 2010 im Handel erhältlichen Future Trance Vol. 52 Compilation enthalten, auf der weitere urheberrechtlich geschützte Werke vorhanden sind. Das bedeutet, wenn über einen Internetanschluss das Werk "Kindervater- Turn back Time" als Inhalt der Future Trance Vol. 52 Compilation Dritten zum Download angeboten wird, so kann dies die Geltendmachung mehrfacher Unterlassungs-, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche zahlreicher Rechteinhaber zur Folge haben.

Jeder der Rechteinhaber - wie vorliegend Jens Kindervater - kann Ansprüche aus § 97 UrhG gegenüber dem Rechteverletzer geltend machen. § 97 UrhG  bestimmt:

Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht. Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Mit der Geltedmachung des Anspruchs auf Unterlassung fordert die Fareds den betreffenden Anschlussinhaber zur Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf, welche dem Schreiben in Anlage anbei liegt. Es empfiehlt sich jedoch keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung, da viele Gerichte dies (bereits aufgrund des Wortlautes der der Abmahnung anliegenden Unterlassungserklärung) als Schuldanerkenntnis werten.

In jedem Fall Beachtung finden sollten die regelmäßig angeführten Fristen, da mit erfolglosem Fristablauf ein kostenträchtiges gerichtliches Verfahren zur Anspruchssicherung droht.

Nähere Informationen zum Thema Abmahnungen erhalten Sie hier.

Aktuelle Hinweise zu dieser und weiteren Abmahnungen finden Sie unter abmahnung-aktuell.de oder in unserem Blog.

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai
Viktoriastr. 36
32423 Minden
Tel: 0571 / 385 65 -72 (unsere Telefone sind Mo. bis Sa. von 8:00 bis 22:00 Uhr für Sie besetzt)
Kontakt über unser Kontaktformular oder direkt über den Live-Chat

Kommentieren Sie diesen Beitrag: