Abmahnung Kanzlei Meidert & Kollegen für Plattfuss Vertriebs GmbH – Bud Spencer – Vorwurf Verletzung Markenrecht vom 14.07.2016

Abmahnung Kanzlei Meidert & Kollegen für Plattfuss Vertriebs GmbH – Bud Spencer – Vorwurf Verletzung Markenrecht vom 14.07.2016
15.07.2016368 Mal gelesen
Uns wurde eine eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Meidert & Kollegen im Auftrag der Plattfuss Vertriebs GmbH aus Augsburg durch einen Mandanten zur Bearbeitung vorgelegt. Die Plattfuss Vertriebs GmbH ist ausweislich des Abmahnschreibens exklusive Lizenznehmerin von Herrn Carlo Pedesoli, bekannt unter dem Namen Bud Spencer, der leider kürzlich verstorben ist.

Vorwurf:

Unserer Mandantschaft wird vorgeworfen durch Angebote auf der Onlinehandelsplattform eBay den Namen Bud Spencer, dessen Bildnis sowie seine Persönlichkeit durch das Angebot von Aufklebern  in markenrechtlicher Hinsicht verletzt zu haben.

 

Forderung:

Die Kanzlei Meidert & Kollegen nimmt unsere Partei auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Anspruch. Insofern wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Die geforderten Rechtsanwaltskosten belaufen sich auf einen Betrag von 1.822,96 €, berechnet nach einem Gegenstandswert von 50.000,00 €. Die Ansprüche macht die Gegenseite aus den §§ 812, 823, 242, 259, 670, 677, 683 i. V. m. 398 BGB und § 1 UWG geltend.

 

Begründet wird die Berechtigung zum oben genannten Vorgehen damit, als dass "Bud Spencer" persönlich die hierfür erfoderlichen Rechte an die Plattfuss Vertriebs GmbH abgetreten habe. Ein Rechteübertragungsvertrag liegt der Abmahnung in Kopie bei.

 

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Herr Carlo Pedesoli leider kürzlich verstorben ist, ist erkennbar, dass im Netz zahlreiche Artikel von diversen Anbietern angeboten werden. Auch in den sozialen Medien sowie auch in Messenger Diensten wie What`s App war in den letzten Wochen sehr oft das Bildnis von Bud Spencer zu erkennen. Hierdurch können tatsächlich entsprechende Rechte verletzt werden, so dass hierbei Vorsicht geboten sein sollte.

 

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine derartige Abmahnung erhalten haben, raten wir Ihnen zur Inanspruchnahme von anwaltlicher Beratung. Durch die vorschnelle Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung besteht die Gefahr, dass Sie sich bereits zu Beginn  Einwendungen gegen die Abmahnung abschneiden. Die in unserer Fachanwaltskanzlei tätigen Rechtsanwälte stehen Ihnen als kompetenter Partner mit Spezialisierung insbesondere auf das Marken- und Urheberrecht gerne zur Seite. Gerade das Urheberrecht könnte häufig mit der Verwendung von Fotos des bekannten und berühmten Schauspielers tangiert sein.

 

Verteidigungsstrategie:

Ihre Abmahnung sollte unbedingt auf Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Im Anschluss kann es ratsam sein, eine modifizierte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Die individuelle Verteidigungsstrategie mit dem Ziel einer Kostenreduzierung werden wir gemeinsam mit Ihnen entwickeln.

 

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

- Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen

- Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf

- Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung

- Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten

- Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge

- Bleiben Sie ruhig

 

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück. Wir wissen, dass wir Ihnen in Ihrem Fall weiterhelfen können. Vermeiden Sie es unbedingt solche Fälle in Eigenregie zu lösen, sondern überlassen Sie dies einem Profi, da es sich auch bei Ihren Gegnern um Profis handelt.

 

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an

- Bundesweite Vertretung

- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

 

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Aufgrund unserer Erfahrung können wir Ihnen in vielen Fällen bereits vorhersagen, wie diese am Ende für Sie gelöst werden.

 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de