Abmahnung Kanzlei Lüdecke Fritsch für die Uni Massivbau GmbH & Co KG

Abmahnung Kanzlei Lüdecke Fritsch für die Uni Massivbau GmbH & Co KG
25.07.2016318 Mal gelesen
Die Kanzlei Lüdecke Fritsch mahnt im Auftrag der Uni Massivbau GmbH & Co KG wegen Wettbewerbsverstößen ab.

Was mahnen Lüdecke Fritsch ab?

Die Uni Massivbau GmbH & Co KG vertreibt unter anderem Baustoffe, Eisenwaren und Baumarktartikel. Abgemahnt werden Ebay-Händler. Gegenstand des Schreibens ist der Vorwurf mehrere Wettbewerbsverstöße auf der Verkaufplattform Ebay. Konkret soll der Abgemahnte keine Angaben zum Vertragsschluss vorgenommen und fehlende Informationen zur Speicherung des Vertragstextes verwendet haben. Außerdem werden die fehlenden Angaben zur Möglichkeit der Korrektur von Eingabefehlern, sowie der fehlende Hinweis auf die  zum Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen gerügt und der fehlende Hinweis auf das Mängelhaftungsrecht.

Was fordert die Kanzlei Lüdecke Fritsch im  Namen der Massivbau GmbH & Co KG?

Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung der Abmahnkosten in Höhe von 745,40 Euro durch den Abgemahnten zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Bei Nichterfüllung wird dem Abgemahnten die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens angedroht.

Was können sie bei Erhalt einer Abmahnung tun?

Sie sind selbst betroffen und haben ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Lüdecke Fritsch erhalten, dann ignorieren sie diese keinesfalls. Stattdessen ist es ratsam die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

  1. Bleiben sie ruhig und verfallen sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben sie nichts und handeln sie nicht vorschnell. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann beim weiteren Vorgehen behilflich sein.

Wenn sie ebenfalls rechtlichen Beistand benötigen, können sie sich gerne an uns von Werdermann und von Rüden wenden. Wir helfen ihnen gerne und beraten deutschlandweit. Unsere Anwälte stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen ihnen eine optimale Lösung für ihr Problem zu finden. Nutzen sie auch unsere kostenlose Erstberatung. Teilen Sie uns Ihr Anliegen unkompliziert per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mit oder kontaktieren sie und telefonisch unter  030 - 965 356 2929.