Abmahnung im Auftrag des HSV - die Kanzlei von Appen/ Jens verfolgt eine Markenrechtsverletzung

Abmahnung im Auftrag des HSV - die Kanzlei von Appen/ Jens verfolgt eine Markenrechtsverletzung
20.02.20172222 Mal gelesen
Die Kanzlei von Appen mahnt für die Hamburger Sportverein HSV Fußball AG wegen der Verwendung der Bildmarke der vereinstypischen „Raute“ auf facebook ab.

In der uns vorliegenden Abmahnung vertritt die Kanzlei von Appen/Jens die HSV Fußball AG und verfolgt markenrechtliche Verstöße auf dem sozialen Netzwerk facebook.com Die Bildmarke der im Wappen des Fußballvereins sichtbaren "Raute" ist beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen und geschützt.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen auf Facebook mehrere Fotos von Tassen, Uhren sowie Lampen  hochgeladen zu haben, um diese zu verkaufen. Diese Nutzung der Bildmarke des HSV ist jedoch von der Rechteinhaberin, der HSV Fußball AG, nicht autorisiert worden

Das  Verhalten des Abgemahnten sei daher wettbewerbswidrig, da es mangels der erforderlichen Lizenzen gegen §§ 14, 15 MarkenG verstoße. Die Kanzlei von Appen/ Jens macht einen Unterlassungsanspruch gelten. Darüber hinaus wird ein Aufwendungsersatz in Höhe von 1.531,90 EUR gefordert.

Sie haben eine Abmahnung bezüglich einer markenrechtlichen Angelegenheit erhalten?

Gerade im Marken- und Wettbewerbsrecht führen vermeintliche Verstöße häufig zu Abmahnungen. Diese dienen der außergerichtlichen Durchsetzung von Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen. Abmahnung erreichen dem Empfänger häufig unvorbereitet und können einschüchternd wirken. Häufig wird neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch ein Schadensersatz gefordert. Dennoch sollten Sie sich von einer Abmahnung nicht aus der Ruhe bringen lassen. Zwar müssen Abmahnungen grundsätzlich ernst genommen und die enthaltenen Fristen beachtet werden, dennoch bieten sich auch für Sie Verteidigungsmöglichkeiten, wenn Sie sich rechtzeitig professionellen Rechtsrat einholen.

 

Dieser Rechtsrat ist  häufig auch nötig, denn für "Nicht-Juristen" ist die Rechtslage meist nur schwierig einzuschätzen. Treffen die Vorwürfe tatsächlich, wie in der Abmahnung geschildert, zu? Sollten Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung in dieser Form unterzeichnen? Was genau ist die angedrohte einstweilige Verfügung und welche Konsequenzen würde diese für Sie mit sich bringen? All diese Fragen lassen sich am besten mit einem Rechtsanwalt auf dem entsprechenden Rechtsgebiet klären.

Wenn Sie eine Abmahnung bezüglich einer markenrechtlichen Angelegenheit erhalten haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Die Rechtsanwälte Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg vertreten Abgemahnte in den Rechtsgebieten Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht und besitzen die nötige Erfahrung mit der Verteidigung von Abgemahnten. Eine serviceorientierte Beratung und die Interessen unserer Mandanten stehen bei uns dabei stets im Vordergrund.

 

Rufen Sie uns gerne an oder senden uns Ihre Abmahnung zu.

 

In einem kostenlosen Erstgespräch mit können wir Ihnen eine erste Einschätzung des Falls geben und mögliche weitere Schritte besprechen.

   

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