Abmahnung IDO Interessenverband wegen Unzureichender Grundpreisangaben

Abmahnung IDO Interessenverband wegen Unzureichender Grundpreisangaben
18.07.2016207 Mal gelesen
Der IDO Interessenverband mahnt wegen Wettbewerbsverstoß durch unzureichende Grundpreisangaben ab.

Was mahnt der IDO Interessenverband ab?

Der Verein rügt derzeit Wettbewerbsverstöße auf Ebay. Abgemahnt werden vor allem Online-Händler, die ihre Waren auf Ebay anbieten. Vorgeworfen wird ihnen, nur eine unzureichende Information über die Grundpreisangaben vorgenommen zu haben.

Was fordert der IDO-Interessenverband?

Der IDO Interessenverband fordert von den Adressaten der Abmahnschreiben in erster Linie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben soll der Abgemahnte einen pauschalen Betrag von 195 Euro zahlen, um ein gerichtliches Verfahren auszuschließen.

Auch eine Abmahnung des Vereins erhalten? - Dass können sie tun!

Falls sie ebenfalls eine Abmahnung des IDO Interessenverbands erhalten haben, sollten sie diese keinesfalls ignorieren. Stattdessen ist es ratsam die folgenden Schritte zu beachten:

  1. Bleiben sie ruhig und verfallen sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben sie nichts und handeln sie nicht vorschnell. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann beim weiteren Vorgehen behilflich sein.

Benötigen sie rechtlichen Beistand? Wir von Werdermann und von Rüden können ihnen behilflich sein. Wir beraten deutschlandweit und unsere Anwälte stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfen ihnen eine optimale Lösung für ihr Problem zu finden. Nutzen sie auch unsere kostenlose Erstberatung. Teilen Sie uns Ihr Anliegen unkompliziert per E-Mail (info@wvr-law.de) oder per Fax unter 030 - 200 590 77 11 mit oder kontaktieren sie und telefonisch unter  030 - 965 356 2929.