Abmahnung House Of Fears | Baumgarten Brandt Rechtsanwälte | MIG Film GmbH
Die Firma MIG Film GmbH (die bislang Abmahnungen immer durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte versenden lies) lässt im März 2010 durch die Rechtsanwaltskanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Spielfilm "House Of Fears" versenden. Auch dieser Film erfuhr am 03.12.2009 hierzulande seine Heimmedien Vertriesveröffentlichung.
In den Abmahnschreiben fordert man von dem Internetanschlussinhaber stets die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags. Während in den Schreiben der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller Rechtsanwälte stets ein Betrag von 703 bis 725 EUR gefordert wurde, wird Namens der Urhberrechtsinhaberin durch die Kanzlei Baumgarten Brandt Rechtsanwälte nunmehr ein Pauschalbetrag iHv. 850,- EUR verlangt. Für den Fall das das Vergleichsangebot nicht angenommen wird, sollen Gebühren nach einem Gegenstandswert in fünfstelliger Höhe anfallen, sowie ein Schadensersatz. Die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung wird - bereits aufgrund der zugrundeliegenden Formulierung - von den Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung.
Gleichwohl sollte das Abmahnschreiben und die darin enthaltenen kurzen Fristen ernst genommen werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.
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