Abmahnung German Top 100 Single Charts d. Rasch Rechtsanwälte wg. u.a. Lena Meyer-Landrut iAd. Universal Music GmbH

Abmahnung Filesharing
09.06.20109988 Mal gelesen
Seit vielen Jahren verfolgt die im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes aktive Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte Rechtsverstöße im Auftrage der Universal Music GmbH. An dem Verfahren der Rechtsverfolgung hat sich lange Zeit nichts geändert.

So ermittelt zunächst die ebenfalls mit Firmensitz in Hamburg vetretene proMedia GmbH den Rechtsverstoß an einem Musikwerk der Universal Music GmbH. Man konzentriert sich dabei vornehmlich auf die Downloadangebote in sogenannten Peer To Peer Tauschbörsen. Liegen die Ermittlungsdatensätze über Rechtsverletzungen an Werken der Universal Music GmbH in Filesharing Tauchbörsen vor, so werden diese an die Rechtsanwaltskanzlei Rasch übermittelt, woraufhin die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte für die Universal Music GmbH über einen Antrag nach § 101 UrhG (der nach Maßgabe des § 101 Abs. 9 UrhG einer richterlichen Anordnung bedarf) einen Antrag gegen den jeweiligen Internetprovider auf Auskunftserteilung hinsichtlich jener der ermittelten IP Adresse zuzuordneten Nutzerdaten stellt.

Sodann erhält der Inhaber des Internetanschlusses, über den der Verstoß stattgefunden haben soll eine Abmahnung der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte. Bislang wurden Abmahnungen durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte im Auftrage der Universal Music GmbH allerdings nur ausgesprochen, soweit sich der Verstoß auf ein komplettes Musikalbum bezog, an welchem die Universal Music GmbH die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte besitzt.

Doch kurz nach der Veröffentlichung des BGH Urteils vom 12.05.2010, I ZR 121/08, in welchem der Bundesgerichtshof sich zu den Pflichten eines Internetanschlussinhabers beim Einsatz eines WLAN-Routers geäußert hatte (der BGH bejaht einen Unterlassungsanspruch eines Rechteinhabers gegen einen Internetanschlussinhaber, der seinen WLAN Router unzureichend vor dem Zugriff Dritter schützt), empfingen einige Anschlussinhaber Abmahnungen, die die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte namens der Universal Music GmbH wegen dem öffentlichen Zurverfügungstellen von einzelnen Musikwerke aus dem Katalogbestand der Universal Music GmbH aussprach. Ins Visier der Ermittlungen der proMedia GmbH und deren Geschäftsführer Clemens Rasch (zugleich auch nemensgeber der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte) sind insbesondere die German Top 100 Single Charts Container gerückt. Die German Top 100 Single Charts Container werden wöchentlich in Peer To Peer Tauschbörsen wie etwa Bittorrent, eDonkey oder Gnutella im Internet zum Download angeboten.

Wer sich Teilnehmer mittels einer Peer To Peer Software einen German Top 100 Single Charts Container auf die Festplatte des eigenen PCs herunterlädt, bietet diese idR zeitgleich auch anderen Tauschbörsenteilnehmern zum Download an. Dieses öffentliche Zugänglichmachen des German Top 100 Single Charts Containers stellt ohne ein entsprechendes Einverständnis der Universal Music GmbH einen Verstoß iSd  § 97 UrhG dar. Denn die aktuellen German Top 100 Single Charts Container enthalten vermehrt Musikwerke, an denen die Universal Music GmbH die Rechte besitzt. So befinden sich in den Containern vom Mai 2010 Musikwerke wie: Lena Meyer-Landrut - Satellite, Aura Dione - I Will Love You Monday, Lena Meyer-Landrut - Bee, Jennifer Braun - I care for you, Stromae - Alors on danse, Lena Meyer-Landrut - Love me, Unheilig - Geboren um zu leben oder Jan Delay - Oh Johnny.

Wer insoweit die German Top 100 Single Charts über ein Peer to Peer Tauschprogramm herunterlädt und die damit zwangsläufig gleichzeitig im Container enthaltene Werke wie Lena Meyer-Landrut - Satellite anderen Tauschbörsen Nutzern öffentlich zugänglich macht, handelt widerrechtlich iSd. § 97 UrhG. Daher fordern die Rechtsanwälte Rasch den betreffenden Anschlussinhaber im Rahmen der Abmahnung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie auch zur Zahlung eines Pauschalbetrags über 1200 EUR an die Universal Music GmbH auf. Mit der Zahlung des Gesamtbetrages iHv. 1200 EUR ist der Aufwendungsersatz für die Rechtsverfolgungskosten durch die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte, sowie der geltend gemachte Schadensersatzanspruch der Universal Music GmbH abgegolten. Diesen Betrag hat die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte auch schon in der Vergangenheit für die Verletzung an Musikalben, wie etwa dem aktuellen Album Lena - My Cassette Playerfür die Universal Music GmbH geltend gemacht.

Ein Anschlussinhaber der eine Abmahnung der Rasch Rechtsanwälte namens der Universal Music GmbH wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht aufgrund des öffentlichen Zugänglichmachens von Musikwerken wie etwa dem Musikstück Lena Meyer-Landrut - Satellite als Bestandteil eines German Top 100 Single Charts Containers erhält, sollte in keinem Fall unbedacht die dem Abmahnschreiben beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist zum Einen weit gefasst und zum Anderen wird die Abgabe der der Abmahnung anliegenden Unterlassungserklärung von den Gerichten regelmäßig zu Lasten des Anschlussinhabers als Schuldanerkenntnis gewertet. Auch sollte das der Abmahnung beigefügte Vergleichsangebot regelmäßig nicht ohne die Einholung einer Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt abgeschickt werden. Die Einholhung einer Rechtsberatung empfiehlt sich auch vor dem Hintergrund einer potentiellen Verfolgung des urheberrechtlichen Verstoßes an den weiteren in den German Top 100 Single Charts Container enthaltenen geschützten Musikwerken anderer Rechteinhaber. 

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