Abmahnung Fuhrmann Wallenfels Rechtsanwälte für Baseprotect UG

Fachartikel aus dem Bereich (Neue) Medien, EDV und Internet - 25.09.2010 - 1.364 mal gelesen.

Die Baseprotect UG lässt derzeit Rechtsverletzungen in sog. Peer to Peer Tauschbörsen an urheberrechtlich geschützten Medien verfolgen. Die Baseprotect UG ist eine "Anti-Piraterie" Unternehmergesellschaft mit Firmensitz in Kaiserslautern.

Das Unternehmen wird von Rechteinhabern mit der Aufgabe betraut Urheberrechtsverletzungen im Internet durch Peer to Peer (P2P) Programme zu ermitteln und verfolgen zu lassen. Für die Ermittlung greift das Unternehmen auf spezielle Software zurück, um der illegalen Verbreitung des geistigen Eigentums der entsprechenden Rechteinhaber entgegenzuwirken. Die Baseprotect UG rühmt sich der Übertragung der Rechte an Werken wie etwa den Computerspielen "Wolfschanze 2" oder "Sniper Ghost Warrior" durch die entsprechenden Rechteinhaber, wie vorliegend der polnischen Spieleproduzentin City Interactive S.A.

Zur Geltendmachung der Ansprüche bedient sich die Baseprotect UG derzeit zweier Rechtsanwaltskanzleien aus Frankfurt. Neben der im Urheber- und Medienrecht tätigen Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte beauftragt die Baseprotect UG auch die Rechtsanwaltskanzlei Fuhrmann Wallenfels Rechtsanwälte.

Im Zusammenhang mit der Verletzung von Urheberrechten an Computerspielen verlangt die Anwaltskanzlei Fuhrmann Wallenfels Rechtsanwälte neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes iHv. 650 EUR.

Die von der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels Rechtsanwälte im Rahmen der Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs der Baseprotect UG geforderte Abgabe der der Abmahnung anliegenden Unterlassungserklärung sollte nicht unbedarft erfolgen. Der Empfänger der Abmahnung sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Abgabe der dem Schreiben anliegenden  Unterlassungserklärung nach der Auffassung vieler Gerichte ein abstraktes Schuldanerkenntnis iSd. § 781 BGB darstellt. Insbesondere ein Anschlussinhaber, der die mit der Abmahnung gerügte Verletzungshandlung nicht vorgenommen hat, würde sich dadurch unter Umständen an eine ihm nachteilige Erklärung binden.

Beachten sollte der von der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels Rechtsanwälte abgemahnte aber in jedem Fall die in dem Schreiben dargelegte Frist zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr, um sich nicht weit reichenden Nachteilen einer einstweiligen Verfügung auszusetzen.

Nähere Informationen zum Thema Abmahnungen erhalten Sie im Tipp zur Abmahnung.

Aktuelle Hinweise zu Abmahnungen der Kanzlei Fuhrmann Wallenfels Rechtsanwälte und weiteren Abmahnungen finden Sie unter abmahnung-aktuell.de oder in unserem Blog.

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai
Viktoriastr. 36
32423 Minden
Tel: 0571 / 385 65 -72 (unsere Telefone sind Mo. bis Sa. von 8:00 bis 22:00 Uhr für Sie besetzt)
Kontakt über unser Kontaktformular oder direkt über den Live-Chat

Kommentieren Sie diesen Beitrag: