Abmahnung Filesharing The Dome Vol. 60 – Es drohen Abmahnungen durch u.a. RA Sebastian, Wesaveyourcopyrights und Bindhardt Fiedler Zerbe
Auch in „The Dome Vol. 60“ sind wieder eine Reihe von Titeln enthalten, von denen bekannt ist, dass Abmahnungen ausgesprochen werden. Da die jeweiligen Rechteinhaber vorgebliche urheberrechtliche Verstöße durch Filesharing in Internettauschbörsen unabhängig voneinander verfolgen, droht der Empfang gleich mehrerer Abmahnungen durch unterschiedliche Kanzleien bzw. Rechteinhaber. Nachfolgend einige Beispiele für Abmahnungen, die wegen des Vorwurfs von Filesharing von „The Dome Vol. 60“ drohen:
- Abmahnung Rechtsanwalt Daniel Sebastian / DigiRights Administration GmbH – Als 16.-ter Track auf der ersten CD findet sich der Song „Mike Candys & Evelyn - One Night In Ibiza“ an dem die DigiRights Administration GmbH Rechte geltend macht. In der von RA Sebastian für die DigiRights ausgesprochenen Abmahnung wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert und weiter angeboten alle Forderungen gegen Zahlung eines Pauschalbetrags von 680,-- € abzugelten.
- Abmahnung Wesaveyourcopyrights / Zooland Music GmbH – Ebenfalls auf „The Dome Vol. 60” enthalten ist der Song “R.I.O feat. U-Jean – Animal”. Die wegen Filesharing dieses Songs ausgesprochene durch die Kanzlei Wesaveyourcopyrights ausgesprochene Abmahnung enthält das Angebot alle Ansprüche gegen Zahlung von 450,-- € abzugelten.
- Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe / Culcha Candela – Auch der Vorwurf von Filesharing des Songs „Culcha Candela – Hungry“ im Rahmen des Downloads / Uploads von „The Dome Vol. 60“ kann mittels einer anwaltlichen Abmahnung durch die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe drohen. Das Vergleichsangebot hier: 400,-- €
Dies ist nur ein Ausschnitt von Abmahnungen, die im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing von „The Dome Vol. 60“ drohen. Es drohen weitere Abmahnung durch andere Kanzleien. Die Forderungen können sich rasch auf mehrere tausend Euro summieren!
Betroffene, die eine Abmahnung wegen Filesharing eines Chartcontainer oder Samplers wie „The Dome Vol. 60“ erhalten haben, sollten daher direkt nach dem Erhalt der ersten Abmahnung einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Es gilt nicht nur die Verteidigungsmöglichkeiten gegen die erhaltene Abmahnung, sondern auch vorbeugende Maßnahmen zu prüfen.
Die Bürogemeinschaft Gravel Herrmann Sari ist u.a. auf das Medienrecht spezialisiert und verfügt über viel Erfahrung in derbundesweiten Betreuung von „Filesharing-Mandaten“.
Kontaktieren Sie uns an unseren Standorten in Frankfurt / Main unter: 069 – 900 25 940 oder Münster: 0251 – 39 51 81 80 zu einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch mit einem Rechtsanwalt. Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen und benennen Ihnen selbstverständlich vorab die Kosten einer eventuellen Mandatierung. Sie erreichen uns telefonisch von Mo.-Frei von 08 – 22 Uhr und Sa. zwischen 9 Uhr und 20 Uhr!
Alternativ können Sie uns die Abmahnung bzw. eine Anfrage auch per Email an info@abmahnung-rechtsanwaelte.de senden. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Stunden eine Rückäußerung.
Besuchen Sie auch unseren Blog mit Informationen zu aktuellen Abmahnungen unter www.abmahnung-rechtsanwaelte.de.




