Abmahnung Filesharing – Anträge auf Mahnbescheide durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Abmahnung Filesharing
18.12.20111210 Mal gelesen
Aktuell werden einer Vielzahl von Empfängern Mahnbescheide durch die Kanzlei Waldorf Frommer zugestellt. Die Mahnbescheide sind Folge von Abmahnungen wegen Filesharing, die unbeantwortet blieben und / oder keine Zahlung erfolgte. Die Mahnbescheide betreffen „Altfälle“ aus 2007/2008. Was ist zu tun?

Eine große Anzahl von Anschlussinhabern, die in den Jahren 2007 und 2008 "erfolglos" durch die Kanzlei Waldorf Frommerwegen Filesharings in Internettauschbörsen abgemahnt wurden, finden in diesen Wochen erneut unangenehme Post in ihren Briefkästen. Es handelt sich um Mahnbescheide, die die Kanzlei Waldorf Frommer für den jeweiligen Rechteinhaber beantragt hat und die nun zugestellt werden. Die Forderungen in den Mahnbescheiden belaufen sich auf eine höhere Summe als die, die ursprünglich durch die Kanzlei Waldorf Frommer gefordert wurde bzw. die durch die Kanzlei als Pauschalangebot zur Abgeltung aller Ansprüche angeboten wurde.

Hintergrund dieser Aktivitäten ist die Verjährung. Ansprüche aus urheberrechtlichen Verletzungen unterliegen der sog. "regelmäßigen" Verjährung von 3 Jahren (§199 BGB). Wenn die Kanzlei Waldorf Frommer nicht die Rechtsverfolgung - z.B. durch einen Mahnbescheid - betreiben würde, wären viele Abmahnungen zum Ende des Jahres verjährt und könnten nicht mehr geltend gemacht werden bzw. durch die Einrede der Verjährung "zunichte gemacht werden". Die Abgemahnten wären also aus dem "Schneider".

An diesem Vorgehen der Kanzlei Waldorf Frommer zeigt sich, dass die oft in Foren propagierte "gar nichts machen" oder "einfach eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben und nicht zahlen" - Strategie jedenfalls nicht in allen Fällen funktioniert. Insbesondere die Kanzlei Waldorf Frommer zeichnet sich nach unserer Beobachtungen durch eine "hartnäckige" Rechtsverfolgung aus.

Was ist nun zu tun?

An der grundsätzlichen Rechtslage ändert sich natürlich nichts. Die Mahnbescheide bzw. die Forderungen sind natürlich nur dann berechtigt, wenn auch Ansprüche bestehen. Deshalb gilt auch hier: Weder einfach gar nichts tun oder einfach zahlen, sondern sich informieren!

Generell gilt: Die Widerspruchsfrist muss beachtet werden. Falls Widerspruch erhoben werden soll und dies ist wohl in einer Vielzahl von Fällen ratsam - so muss dieser in der Widerspruchsfrist erfolgen!

Was sollten Sie nicht tun?

Selbstverständlich stellt der Erhalt des Mahnbescheids meist einen neuen Schreck für die Betroffenen da; zumal die Summe deutlich höher ist. Betroffene sollten dennoch keinesfalls mit der Kanzlei Waldorf Frommer direkt Kontakt aufnehmen. Es besteht die Gefahr, dass dies als "Verhandlung" im Sinne von § 203 BGB gewertet wird. Dies würde zu einer Hemmung der Verjährung führen!

Betroffene, die einen Mahnbescheid durch z.B. die Kanzlei Waldorf Frommer oder auch - ebenfalls sehr aktiv - durch die Kanzlei Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten haben, sollten sich anwaltlicher Hilfe durch einen spezialisierten Rechtsanwalt bedienen. Es gilt die Begründetheit der Ansprüche zu prüfen und die weiteren Schritte sorgfältig zu erwägen: Klar ist, die Beantragung eines Mahnbescheids kostet den Antragsteller Geld, alleine dieser Umstand legt nahe, dass ihm mit der weiteren Rechtsverfolgung ernst ist!

Rechtsanwalt Tobias Herrmann, LL.M. (Medienrecht) und Rechtsanwalt Ingo Gravel, LL.M. (Medienrecht) sind u.a. auf das Urheberrecht / Internetrecht spezialisiert und vertreten bundesweit Mandanten bei Abmahnungen wegen Filesharing.

Kontaktieren Sie uns zu einem unverbindlichen Erstgespräch unter 0251 - 39 51 81 80 oder 069 / 900 25 940! - Telefonische Erreichbarkeit: Mo.- Frei. 08.00 - 22.00 und Sa.: 10.00 - 18.00 Uhr

Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen und die Kosten einer eventuellen Mandatierung. Alternativ können Sie uns selbstverständlich auch per Email unter info@rae-gravel-herrmann.de kontaktieren. Sie erhalten in der Regel - auch am Wochenende - binnen weniger Stunden eine Rückantwort.

Weitere Informationen rund um Filesharing auch auf unserer Themenseite: www.abmahnung-rechtsanwaelte.de  

Dieser Beitrag dient lediglich als Information und ersetzt in keinem Fall eine Rechtsberatung!