Abmahnung ebay: Felder Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot (AGB), Widerrufsbelehrung, Frist, Rücksendekosten auf Abmahngefahren prüfen!

Abmahnung ebay: Felder Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot (AGB), Widerrufsbelehrung, Frist, Rücksendekosten auf Abmahngefahren prüfen!
15.06.20141472 Mal gelesen
Gründe für eine Abmahnung bei ebay sind alte AGB, widersprüchliche AGB, alte Widerrrufsbelehrung, Verwendung einer Rückgabebelehrung, unterschiedliche Fristangaben und Angaben zu den Rücksendekosten, Blocksatz bei der Widerrufsbelehrung etc. Ich schütze ebay Verkäufer bundesweit vor Abmahnungen!

Ich habe in der letzten Tagen und Wochen bei der Überprüfung von ebay Angebotsseiten vor allem Dingen bei den ebay-Feldern "Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot (AGB) -Widerrufsbelehrung - Frist - Rücksendekosten" die nachfolgenden abmahnfähigen Fehler bei gewerblichen Verkäufern gefunden. Prüfen Sie auch Ihre Angaben, damit Sie deswegen nicht abgemahnt werden können. Im einzelnen: 

 

ebay Feld "Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot"

  • es werden noch alte AGB angezeigt.
  • die AGB werden im Blocksatz (ohne jegliche Absätze dargestellt).
  

ebay Feld "Widerrufsbelehrung"

  • es wird noch die alte Widerrufsbelehrung oder Rückgabebelehrung angezeigt.
  • die Widerrufsbelehrung oder Rückgabebelehrung wird im Blocksatz (ohne jegliche Absätze dargestellt).
  

ebay Feld "Frist" - 14 Tage / 1 Monat

  • die angezeigte Frist steht im Widerspruch zu der in der Widerrufsbelehrung und/oder in den AGB in der Widerrufsbelehrung genannten Frist
  

ebay Feld "Rücksendekosten"

Hier geht derzeit alles drunter und drüber. Bei ebay haben Sie als gewerblicher Verkäufer derzeit noch folgende Auswahlmöglichkeiten:

 
  • Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren
  • Rückgaberecht: Verkäufer trägt die Rücksendekosten
  • Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung der Waren
  • Widerrufsrecht: Käufer trägt die Rücksendekosten, wenn der Artikelpreis 40 EUR nicht übersteigt
  • Widerrufsrecht: Verkäufer trägt die Rücksendekosten

 Siehe dazu auch:

ebay Rücknahmebedingungen sorgen für Verwirrung bei ebay Verkäufern - 5 Alternativen - Welche ist die Richtige für Sie?

 

Gehen Sie so vor:

Sie müssen als erstes prüfen, was in Ihrer Widerrufsbelehrung in Bezug auf die Rücksendekosten geregelt ist. Steht bei Ihnen

  
  • "Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren."

    dann muss im ebay Feld "Rücksendekosten" das stehen:

    Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren
 
  • "Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren."

    dann muss im ebay Feld "Rücksendekosten" das stehen:

    "Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung der Waren"

    oder
    "Widerrufsrecht: Verkäufer trägt die Rücksendekosten"

    (es ist egal, was Sie wählen. Es kommt auf`s gleiche raus. Ich gehe davon aus, dass ebay in Kürze eine Auswahlmöglichkeit entfernen wird.)
 
  • "Wir tragen die Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung nicht-paketversandfähiger Waren in Höhe von . EUR."

    oder

    "Wir tragen die Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung nicht-paketversandfähiger Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa . EUR geschätzt."

    oder

    "Sie tragen die Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren. Sie tragen auch die unmittelbaren Kosten der Rücksendung nicht-paketversandfähiger Waren in Höhe von . EUR."

    oder

    "Sie tragen die Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren. Sie tragen auch die unmittelbaren Kosten der Rücksendung nicht-paketversandfähiger Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa . EUR geschätzt."

    dann muss im ebay Feld "Rücksendekosten" das stehen:

    Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren


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