Abmahnung DYMO - Label Writer Etiketten - durch DLA Piper UK LLP

Abmahnung
23.08.2012406 Mal gelesen
Infos und Erfahrung mit einer Abmahnung der Dymo BVBA / Newell Rubbermaid Europe LLC und Sanford LP durch DLA Piper UK, LLP wegen Verkauf von „Dymo-Etiketten“ über eBay

Die hinter dem bekannten Zeichen "DYMO" stehenden Herstellerfirmen von Label-Writer-Druckern und Zubehör (Labelwriter Etiketten) Dymo BVBA, Newell Rubbermaid Europe LLC und Sanford LP (nachfolgend "DYMO" genannt) sprechen über die u.a. in Brüssel / Belgien ansässige Rechtsanwaltskanzlei DLA Piper UK, LLP eine Abmahnung aus, der  eine Verletzung von Patenten, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Marken und Urheberrechten zulasten DYMO zugrunde liegen soll.

Hintergrund der Abmahnung ist der angeblich widerrechtliche Verkauf von besonderen Labelwriter-Etiketten über die Internethandelsplatt eBay.

Aufgrund fehlender Zustimmung durch DYMO würden hierdurch, so die Rechtsanwälte der Kanzlei DLA Piper UK, LLP in der Abmahnung weiter, Patente, Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster, Marken und Urheberrechte der Dymo verletzt.

Aus diesem Grunde bestünde zugunsten DYMO ein Anspruch auf Unterlassen, Herausgabe sowie Schadensersatz, so dass der Empfänger der Abmahnung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Unterbreitung eines Angebots zur Abgeltung möglicher finanzieller Ansprüche aufgefordert wird.

Weitere Informationen zu der Abmahnung von DYMO, vertreten durch die Kanzlei DLA Piper UK, finden Sie auch auf unserer Internetseite unter

http://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-dymo-label-writer-durch-dla-piper.html

Auch an dieser Stelle können wir jedoch bereits dringend anraten, unmittelbar nach Erhalt einer solchen Abmahnung anwaltliche Hilfe durch einen im gewerblichen Rechtsschutz tätigen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Aufgrund der Streitwerte, die mit den von der Abmahnung betroffenen Rechtsgebieten zwangsläufig einhergehen, sollte rechtzeitig und insbesondere vor Ablauf der zur Reaktion gesetzten Frist geprüft werden, ob und welche Ansprüche zu Gunsten DYMO bestehen. Nur so ist es möglich, die aus der Abmahnung resultierenden Risiken und erheblichen Kostenfolgen von vornherein zu begrenzen und abzuwenden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Ihr

Alexander F. Bräuer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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