Abmahnung durch Sasse & Partner i.A.d. Splendid Film GmbH wegen des illegalen Uploads einer Folge von „Fear The Walking Dead“ (Staffel 1, Folge 6)

Abmahnung durch Sasse & Partner i.A.d. Splendid Film GmbH wegen des illegalen Uploads einer Folge von „Fear The Walking Dead“ (Staffel 1, Folge 6)
21.12.2015181 Mal gelesen
Die Kanzlei Sasse mahnt für ihren Auftraggeber, die Spelndid Film GmbH, einen vermeintlichen Urheberrechtsverstoß auf dem P2P-Netzwerk μTorrent ab. Der Abgemahnte soll rechtwidrig die 6. Folge der ersten Staffel „Fear the Walking Dead“ hochgeladen und so anderen zum Download angeboten haben.

Bei der Fernsehserie „Fear the Walking Dead“ handelt es sich um ein Spin-off der US-amerikanischen Erfolgsreihe „The Walking Dead“, in der einige Überlebende einer Zombie-Apokalypse auf der Suche nach einer sicheren Unterkunft stets gegen die Bedrohung durch eine Übermacht Untoter ankämpfen müssen. Zeitlich spielt das Spin-Off vor dem Beginn des Walking Dead Horror-Dramas.

In der vorliegenden Abmahnung heißt es nun, der Abgemahnte habe über dessen Internetanschluss mittels des Filesharing-Systems μTorrent den Teil der Serie anderen Nutzern zum Download angeboten. Hierzu sei er jedoch nicht berechtigt gewesen. Im Der Upload eines urheberrechtlich geschützten Werks stelle ohne die Einwilligung des Rechteinhabers ein illegales öffentliches Zugänglichmachen dar, das nach §19a UrhG untersagt ist. Mit diesen Ausführungen übersendet die Kanzlei Sasse eine Unterlassungserklärung, die vom Abgemahnten binnen einer Frist ausgefüllt zurückgesendet werden soll.

Des Weiteren soll ein Schadensersatzanspruch gemäß § 97 Abs. 2 UrhG geltend gemacht werden. Dieser berechnet sich nach der Lizenzgebühr für das weltweite, öffentliche Zugänglichmachen des Werks. Zusätzlich berechnet die Kanzlei Sasse einen Aufwendungsersatz für die entstandenen anwaltlichen Kosten. Insgesamt wird der Abgemahnte daher zur Zahlung von 1.469, 38 EUR aufgefordert.

Andererseits stellt die Kanzlei Sasse auch ein Vergleichsangebot zur Verfügung, das eine Pauschalzahlung von 800,00 EUR vorsieht. An diesem Angebot soll jedoch nur unter der Bedingung der Zahlung innerhalb einer angegebenen Frist festgehalten werden.

Wurden auch Sie von der Kanzlei Sasse und Partner abgemahnt?

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, behalten sie einen kühlen Kopf. Abmahnungen sind im Urheberrecht, besonders beim Filesharing, keine Seltenheit. Gerade auf Nicht-Juristen wirken die Formulierungen in den Abmahnungen teilweise sehr drastisch, auch sind die Empfänger von Abmahnungen häufig durch die Höhe des geforderten Schadensersatzbetrags überrascht und eingeschüchtert. Lassen Sie sich hiervon nicht beirren, sondern handeln Sie planvoll und gehen, gemeinsam mit einem fachkundigen Rechtsanwalt, ihre Verteidigungsmöglichkeiten durch. Denn einfach abtun sollten Sie die Abmahnung auch nicht. Dies kann dazu führen, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt, die wiederum mit weiteren Kosten für Sie verbunden ist.

Beachten Sie vor allem die Frist, die Ihnen zur Abgabe der Unterlassungserklärung gesetzt wird und erarbeiten Sie mit dem Anwalt ihres Vertrauens eine angemessene Verteidigungsstrategie.

Wenn Sie also auch eine Abmahnung verhalten haben und Hilfe bei der Verteidigung benötigen, können Sie gerne die Rechtsanwälte Scharfenberg und Hämmerling kontaktieren und ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren. In solch einem Gespräch können wir Ihren Fall für Sie vorläufig einschätzen und einen Ausblick auf ein weiteres Vorgehen geben.

 

Kontakt:

 

SCHARFENBERG · HÄMMERLING Rechtsanwälte

 

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Fon: +49 (0)40/ 533 087 – 20

Fax: + 49 (0)40/ 533 087 – 30

Mail: mail@shrecht.de

 

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Fax: +49 (0)30/206 494 - 06

Mail: mail@shrecht.de

   

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de und

www.abmahnsoforthilfe.de oder www.abmahnung-hilfe.info