Abmahnung durch rka (Reichelt, Klute, Aßmann) – Computerspiele „Tomb Raider“ und „Hitman Absolution“

Abmahnung durch rka (Reichelt, Klute, Aßmann) – Computerspiele „Tomb Raider“ und „Hitman Absolution“
10.06.2013917 Mal gelesen
Derzeit versendet die Kanzlei rka (Reichelt, Klute, Aßmann) Abmahnungen wegen illegalen Filesharings im Auftrag der Koch Media GmbH. Betroffen sind die Computerspiele „Hitman-Absolution" und "Tomb Raider".

Die Kanzlei rka (Reichelt, Klute, Aßmann) mahnt wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der Koch Media GmbH ab. Den Adressaten wird vorgeworfen die Computerspiele "Hitman-Absolution" und "Tomb Raider" ohne Einwilligung der Rechteinhaberin in einer Internet-Tauschbörse zum Download angeboten zu haben. Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 800,00€ aufgefordert.

Dies sollten Sie beachten, wenn Sie auch eine Abmahnung durch die Kanzlei rka erhalten haben: 

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4. Anwalt fragen!

Eine Abmahnung ist grundsätzlich die förmliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten für die Zukunft einzustellen. Dies bedeutet also, dass die Kanzlei rka festgestellt hat, dass über Ihren Internetanschluss illegales Tauschbörsenangebot stattgefunden. Auch wenn Sie sich die Abmahnung nicht erklären können und den Film nicht selber herunter geladen haben, müssen Sie sich gleichwohl mit der Abmahnung auseinandersetzen, da sie gegebenenfalls immer noch als so genannter "Störer" in Anspruch genommen werden könnten.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Zahlen Sie zunächst nichts!

Die Rechtsanwälte Reichelt, Klute, Aßmann verlangen für den Download der Computerspiele "Hitman-Absolution" und "Tomb Raider" Schadensersatz in Höhe. Allerdings ist die Höhe des Schadensersatzanspruches in Frage zu stellen. Sie sollten deshalb auf keinen Fall ohne weitere Rücksprache mit einem Anwalt irgend eine Zahlung vornehmen. Häufig lässt sich der Betrag reduzieren und in manchen Fällen lässt sich eine Zahlung sogar gänzlich verweigern.

Insbesondere in Fällen, bei denen der Download durch Dritte verursacht worden ist, besteht die Möglichkeit sich effektiv zu verteidigen. In einigen Aufsehen erregenden Entscheidungen haben Gerichte in jüngerer Zeit die Rechte von Anschlussinhabern im Fall von Filesharing durch Dritte deutlich gestärkt. So kann ein Anschlussinhaber nicht mehr automatisch in Anspruch genommen werden, solange bestimmte Aufklärung und Überwachungspflichten eingehalten worden. Dazu gehört unter anderem die Nutzer darüber zu informieren, keine Tauschbörsen zu verwenden. In jedem Fall lohnt sich allerdings einen näherer Blick durch einen Rechtsanwalt, nutzen Sie hierzu die Möglichkeit kostenloser Ersteinschätzung durch Kanzleien im Internet; sehr gerne auch durch uns!

Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen?

Die Kanzlei rka verlangt von ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit ist eine Erklärung gemeint, in der Sie versprechen, zukünftig die Rechte der Koch Media GmbH nicht mehr über das Internet zu beeinträchtigen. Grundsätzlich müssen Sie zwar zu Ihrem Schutz eine Unterlassungserklärung abgeben, damit gegen Sie keine einstweilige Verfügung ergehen kann, jedoch enthält die vorformulierte Erklärung der Kanzlei rka für Sie nachteilige Klauseln. Sie sollten daher dringend eine so genannte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung alleine genügt jedoch nicht, um den Fall aus der Welt zu schaffen, da die Geldforderungen ja bestehen bleiben. Mehr zu dem Thema erfahren Sie auch in folgendem Artikel:

http://www.abmahnhelfer.de/modifizierte-unterlassungserklarung-reicht-das-nicht-aus


Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team!

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