Wie in etlichen Artikeln berichtet wird, verfolgt Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag seiner Mandanten vermeintliche Verstöße gegen das Urheberrecht. Der Vorwurf lautet, der Abgemahnte habe ein urheberrechtlich geschütztes Werk auf einer sogenannten Internettauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten, ohne die hierfür erforderlichen Lizenzen der Rechteinhaber zu haben. Eben dieses Zugänglichmachen durch den Abgemahnten, das nach § 19a UrhG nur dem Rechtsinhaber zusteht, wird neben der damit einhergehenden Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG im Abmahnschreiben gerügt.
Abmahnung wegen Filesharing erhalten. Was nun?
Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Daniel Sebastian erhalten haben, gilt es einige Dinge zu beachten. Grundsätzlich lässt sich zunächst einmal festhalten, dass eine Abmahnung auf dem Gebiet des Urheberrechts ein durchaus legitimes Mittel darstellt Rechtsverletzungen zu verfolgen. Es handelt sich bei der Abmahnung also nicht um Abzocke oder einen Betrugsversuch. Deshalb sollte eine Abmahnung ernst genommen werden. Auch, wenn Sie den Ihnen vorgeworfenen Verstoß nicht begangen haben, müssen Sie aktiv werden. Einen Abmahnung sollte deshalb nicht leichtfertig abgetan werden.
Trotzdem ist Ihre Lage auch nicht aussichtslos, Sie müssen keineswegs sofort die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen und den geforderten Betrag zahlen. Vielmehr bietet sich Ihnen hier die Möglichkeit, mithilfe einer kompetenten Rechtsberatung, sich erfolgreich gegen die Abmahnung zu verteidigen, deren Ziel
Hierzu können Sie gerne die Kanzlei Scharfenberg und Hämmerling kontaktieren, uns Ihre Abmahnung zusenden und ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren.
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