Abmahnung durch die Kanzlei Kuntze, Mayer und Beyer wegen der Verwendung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials auf einer Internetseite

Abmahnung durch die Kanzlei Kuntze, Mayer und Beyer wegen der Verwendung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials auf einer Internetseite
06.02.2017181 Mal gelesen
Die Kanzlei Kuntze, Mayer und Beyer mahnt im Auftrag von Frau Ahmetoglu wegen der unerlaubten Veröffentlichung urheberrechtlich geschützten Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ab. Der Abgemahnte wird aufgefordert, Schadens- und Aufwendungsersatz in einer Gesamthöhe von 1.202,00 EUR zu leisten.

Welcher Sachverhalt liegt der Abmahnung zugrunde?

 

Dem Abgemahnten wird in dem uns vorliegenden Schrieben vorgeworfen, auf dessen Internetseite Bildmaterial verwendet zu haben, bezüglich dessen er nicht die erforderlichen Nutzungs-  bzw. Verwertungsrechte besitzt. Bei dem Bildmaterial handelt es sich um Lichtbilder eines "Hamam-Badetuches", das zu Werbezwecken aufgenommen wurde. Dieses Bildmaterial habe der Abgemahnte dazu genutzt, ein von ihm zum Verkauf angebotenes Produkt zu bewerben.

Zudem habe der Abgemahnte bei der Verwendung des Bildmaterials die Auftraggeberin nicht als dessen Urheber angegeben. Dieser mangelnde Urheberverweis trete verschärfend hinzu.

 

Was wird gefordert?

 

Aufgrund der gerügten Verstöße, wird der Abgemahnte zunächst aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.  

Überdies soll ein Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie geltend gemacht werden. Dieser berechnet sich nach den Kosten, die bei ordnungsgemäßem Lizenzerwerb entstanden wären. Dieser berechnet sich nach den Tarifen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) und wird für 4 veröffentlichte Lichtbilder ohne Urheberkennzeichnung auf insgesamt  2.480,00 EUR beziffert. Hinzu kommt die Aufforderung der Begleichung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von weiteren 1.202,00 EUR.

 

Was können Sie beim Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung tun?

 

Wir empfehlen, Rechtsrat von einem Experten auf dem Gebiet des Urheberrechts einzuholen. Abmahnungen im Urheberrecht sind grundsätzlich ernst zu nehmen. Dennoch bietet es sich nicht an, die vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen oder den sehr hohen Betrag schlichtweg zu zahlen. Hier bietet sich gerade für Experten, die stets mit der aktuellen Rechtsprechung betraut sind, meist ein erheblicher Verhandlungsspielraum.

 

Die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg vertritt bundesweit die Abgemahnten wegen Verstößen gegen das Urheberrecht. Aufgrund unserer Erfahrung diesem Gebiet können wir mit Ihnen eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Sie können uns Ihre Abmahnung einfach übersenden. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung und lassen Sie ihren Fall im Rahmen eines kostenlosen und unverbindlichen Erstgesprächs vorläufig einschätzen. Gerne können wir dann gemeinsam ein weiteres Vorgehen planen und für Sie das bestmögliche Ziel einer Verteidigung gegen eine Abmahnungen verfolgen.

 

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