Abmahnung des Rechtsanwalt Frank U. Wichter im Auftrag der Richter’s Relaxman GmbH aus Düsseldorf vom 16.10.2015

Abmahnung des Rechtsanwalt Frank U. Wichter im Auftrag der Richter’s Relaxman GmbH aus Düsseldorf vom 16.10.2015
02.11.2015400 Mal gelesen
Wir haben in unserer Kanzlei aktuell das Mandat zur Verteidigung gegen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwalts Frank U. Wichter im Auftrag der Richter’s Relaxman GmbH übernommen.

Wir haben in unserer Kanzlei aktuell das Mandat zur Verteidigung gegen eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwalts Frank U. Wichter im Auftrag der Richter's Relaxman GmbH übernommen.

Die Richter's Relaxman GmbH ist Betreiberin einer Physiotherapiepraxis in Düsseldorf. Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung vorgeworfen, auf deren Internetseite etwaige Wettbewerbsverstöße begangen zu haben. Im Detail wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, eine Osteopathie- oder Craniosacraltherapie anzubieten, obwohl eine hierfür erforderliche Erlaubnis zur Anwendung nicht bestehe.

Die Bewerbung dieser Therapie sei daher wettbewerbswidrig. In Folge stünden der Gegenseite Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche zu. Der von unserer Mandantschaft geforderte Betrag über die Rechtsverfolgungskosten beträgt 865,00 €.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten?

Unabhängig davon, ob die in der Abmahnung gerügten Verstöße zutreffend sind oder nicht, sollten Sie bei Erhalt einer Abmahnung unverzüglich anwaltlichen Rat in Anspruch nehmen. Die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ohne vorherige Prüfung unterzeichnen, da diese häufig als Schuldeingeständnis gewertet werden kann.

Ein Ignorieren der Abmahnung ist jedoch auch ein schlechter Rat. Die Gegenseite könnte sodann ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Dies würde zu einem deutlich erhöhten Kostenrisiko führen.

Unser Rat:

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de