Abmahnung der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH

Abmahnung der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH
03.08.2016460 Mal gelesen
Die SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH mahnt über Rechtsanwälte Günther und Pätzhorn wegen Markenrechtsverletzung an der Marke „Dynamo Dresden“ ab.

Was mahnt die SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH ab?

Dem Abgemahnten wirft die SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH vor, auf seiner Internetseite Bekleidungsstücke zum Verkauf angeboten zu haben und dabei das Zeichen "Dynamo Dresden" bzw. "Dynamo" verwendet zu haben. Darin liege eine Verletzung der Markenrechte der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH, welche Inhaberin einer Lizenz an der eingetragenen Marken "Dynamo Dresden" und "SG Dynamo Dresden", unter anderem für die Warenklasse Bekleidung, ist.

Was fordert die SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH?

Das Unternehmen fordert in dem Abmahnschreiben die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung binnen kurzer Frist. Außerdem soll der Abgemahnte Auskunft über Art und Umfang der Verletzungshandlungen geben und die Rechtsanwaltskosten in Höhe von insgesamt 1202 Euro zahlen.

Was können sie bei Erhalt einer Abmahnung tun?

Falls sie ebenfalls eine Abmahnung der SG Dynamo Dresden Merchandising GmbH erhalten haben, sollten sie diese keinesfalls ignorieren. Stattdessen ist es ratsam die folgenden Schritte zu beachten:

  1. Bleiben sie ruhig und verfallen sie nicht in Panik.
  2. Unterschreiben sie nichts und handeln sie nicht vorschnell. Wenn sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, kommt das einem Schuldeingeständnis gleich und sie müssen zahlen!
  3. Achten sie auf die angegebenen Fristen und suchen sie rechtzeitig einen Anwalt auf.
  4. Lassen sie die Abmahnung durch den Anwalt überprüfen. Ein Anwalt kann ihnen dann beim weiteren Vorgehen behilflich sein.

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