Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg vom 17.11.2015 im Auftrag der WVG Medien GmbH an dem Serienwerk „The Walking Dead- Staffel 6 Folge 5“

Abmahnung  der Rechtsanwälte Sasse und Partner aus Hamburg vom 17.11.2015  im Auftrag der WVG Medien GmbH an dem Serienwerk „The Walking Dead- Staffel 6 Folge 5“
24.11.2015138 Mal gelesen
Uns wurde eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner im Auftrag der WVG Medien GmbH vorgelegt. Gegenstand der Abmahnung ist das Filmwerk „The Walking Dead- Staffel 6 Folge 5“

Abmahnung wegen: Urheberrechtsverletzung/Filesharing

Rechteinhaber: WVG Medien GmbH

Abgemahntes Werk: "The Walking Dead- Staffel 6 Folge 5"

Geforderter Betrag: 800, 00 €;

Was ist zu tun?

 

In keinem Fall sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnen. Unserer Auffassung nach kann diese als Anerkenntnis gewertet werden, wodurch Sie die Möglichkeit etwaige Einwendungen gegen den Vorwurf vorzubringen aus der Hand geben.

 

Neben der Überprüfung der Unterlassungserklärung sollten Sie sich durch einen spezialisierten Anwalt beraten lassen, ob der Vorwurf in Ihrem speziellen Einzelfall zurückgewiesen werden kann. Hierzu bestehen nach der Rechtsprechung mehrere Möglichkeiten.

 

Achtung: Folgeabmahnungen drohen!

 

Die Gefahr von Folgeabmahnungen ist im Bereich der TV- Serienwerke enorm. In vielen Fällen werden gleich mehrere Folgen einer Serie über eine Tauschbörse genutzt. Die Gefahr von weiteren Abmahnungen ist daher gegeben.

 

Lassen Sie sich daher auf jeden Fall über die Möglichkeit der Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen beraten. Eine solche dient dem Zweck der Abmahnung zuvor zu kommen und ein Entstehen von Anwaltskosten für eine solche Abmahnung zu verhindern.

 

Im Falle einer Abmahnung gelten die folgenden Grundregeln:

 
  • Fristen notieren und einhalten
  • Kein persönlicher Kontakt mit dem Abmahner
  • Keine ungeprüfte Unterzeichnung der beiliegenden Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Kollegen beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtlichen Rat zunächst keinerlei Beträge
  • Ruhig bleibenSollten auch Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Hauptsacheklage aus dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mitunserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte schauen mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.

  • Ihr Vorteil:
  •                   
  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns unter 02307/17062 erreichen.

Auch können Sie uns alternativ die Abmahnung zusenden, beispielsweise per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Im Falle einer Mandatserteilung wird für die außergerichtliche Vertretung ein fester Pauschalpreis mit Ihnen vereinbart. Die gilt auch dann, sollte die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen. Kostentransparenz ist uns für unsere Mandanten wichtig.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer neu gestalteten Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter http://www.abmahnblog-heidicker.de

Wir vertreten Ihre Interessen bundesweit!