Abmahnung Kornmeier & Partner Rechtsanwälte - Superstar Entertainment GmbH & Co. KG – „Tobias Schulz - Guten Morgen Sonnenschein“

Fachartikel aus dem Bereich (Neue) Medien, EDV und Internet - 18.01.2010 - 7.070 mal gelesen, 9 mal kommentiert.
Derzeit ist zu beobachten, dass die Kanzlei Kornmeier & Partner verstärkt die angebliche unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Musikwerke in Filesharing-Netzwerken abmahnt. Erstmals vertreten die Frankfurter Rechtanwälte dabei nicht die DigiProtect GmbH, sondern die Superstar Entertainment GmbH & Co. KG mit Sitz in Berlin. Gegenstand der Abmahnung ist das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen der geschützten Tonaufnahme
 
 
Aus dieser Rechtsverletzung machen die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend. Dem Abmahnschreiben ist die Kopie eines Auskunftsbeschlusses des LG Köln nach §101 Abs.2, 9 UrhG beigefügt. Der gerichtliche Beschluss stammt aus Oktober 2009.
 
Zur abschließenden außergerichtlichen Erledigung der Angelegenheit wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von EUR 450 angeboten. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Anwaltskosten und Schadensersatzforderungen deutlich höher sind. Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung und Unterzeichnung der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung wird deren gerichtliche Geltendmachung in Aussicht gestellt. Angesichts der regelmäßig knapp bemessenen Fristen ist daher eine zeitnahe Reaktion geboten.
 
Im vorliegenden Fall ist besonders zu beachten, dass die streitgegenständliche Tonaufnahme auf einem Sampler enthalten ist. Nach unserer Erfahrung können kostenintensive Folgeabmahnungen anderer Rechteinhaber nicht ausgeschlossen werden.
 
Keinesfalls sollte daher die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterzeichnet werden. Damit verbunden ist die Anerkennung der vorgeworfenen Rechtsverletzung und sämtlicher geltend gemachter Ansprüche. In der verwendeten Fassung handelt es sich damit um ein Schuldanerkenntnis mit weitreichenden haftungsrechtlichen Konsequenzen. Zwar besteht im Falle einer tatsächlich begangenen Urheberrechtsverletzung ein Unterlassungsanspruch des Rechteinhabers aus §97 Abs.1 UrhG. Auch kann die Wiederholungsgefahr nur durch ein angemessenes Vertragsstrafeversprechen ausgeräumt werden. Die beigefügte Erklärung geht allerdings weit über die Erfüllung des gesetzlichen Unterlassungsanspruchs hinaus. In vielen Fällen lässt sich zum Schutz Ihrer Rechte eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen, bei deren Erstellung Sie kompetente anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen sollten.
 
Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Kornmeier & Partner erhalten haben, so können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir haben bereits eine Vielzahl Abgemahnter vertreten und wissen, worauf es für eine erfolgreiche Verteidigung ankommt.
 
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Autor: henk van schadewyk Datum: 27.08.2010, 16:00

Mein Grossvater Geb 1921. hat gestern ein Schreiben von Kornmeier bekommen und soll 450 euro zahlen. Es ist natürlich ausgeschlossen das er etwas runtergeladen hat. Was soll ich jetzt tun.Soll ich klagen gegen Kornmeier. Kommt mir sehr unseriös vor

Autor: Drews Bernd Datum: 23.08.2010, 13:25

Es sollte endlich einmal eine Richtlinie geschafen werden mit den beide Seiten einverstanden wären.
Denn was sich manche Anwälte erlauben ist schon zu ko....
man sollte solche Angeblichen Anwälte anständig bestrafen.
Ich habe auch Post von Kornmeier erhalten. Würde ich in seiner Nähe wohnen wäre ich Persönlich bei den Herren ein gestiegen.

Autor: Sylvio Kahlau Datum: 16.07.2010, 15:06

guten tag habe ein riesen problem.. habe in einer woche 2 schreiben bekommen.. 1. nümann & lang. 2Kornmeier & partner jeweils 450 Euro. Jetzt ist die frage was soll ich tun?

mit freundlichen grüssen

Autor: autor Datum: 23.06.2010, 09:31

ich habe auch im april ein wisch bekommen und heute kam wieder eine mahnung was soll ich machen?

Autor: K.Königs Datum: 08.06.2010, 19:47

Ich habe auch son wisch von Kornmeier&Partner bekommen....aber ich bekomme nur hartz4....kann also die gefprderten 450€ nicht zahlen...wie soll ich mich verhalten??

Autor: R.Döhring Datum: 01.06.2010, 22:29

Meine Schwiegermutter ist 72 Jahre bekommt es gerade so im Griff,mit dem Telefohn was anzufangen.Das beste,,,sie besitzt nichtmal ei PCund bekam heute auch son Wisch. Wann unternimt der Staat mal was gegen solche Leute.Alcapone,ist ja ein Scheiß dagegen.Na da hilft nur eins die Leute ansacken und ins gericht schleifen.

Autor: Rechtsanwalt Philipp Achilles Datum: 23.03.2010, 09:32

Das bezeichnete Urteil hat in diesem Fall leider (vorerst) keine Auswirkungen. Die von den Providern gespeicherten IP-Adressen, etwa zu Abrechnungszwecken, sind nicht auf Vorrat gespeichert, sondern unterliegen als sog. "Verkehrsdaten" den allgemeinen Vorschriften (auch wenn die identischen Daten selbstverständlich auf Vorrat gespeichert werden können).

Autor: Simon Datum: 22.03.2010, 10:49

Das würde mich auch interessieren, ich hatte gestern eine Abmahnung in Höhe von 450 EUR im Briefkasten. Schon die zweite dieses Jahr, die erste war von der bekannten Abmahnkanzlei Nümann und Lang.

Autor: Thomas SIefert Datum: 03.03.2010, 19:49

mich würde in dem Zusammenhang interessieren, wie sich das neuste BGH Urteil in diesem Fall verhält. IP / Daten müssten ja gelöscht werden !