Abmahnung der LOH Rechtsanwälte i. A. der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße in der Versicherungsbranche

Abmahnung der LOH Rechtsanwälte i. A. der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße in der Versicherungsbranche
04.01.2016284 Mal gelesen
Die LOH Rechtsanwälte mahnen im Auftrag der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße bei Versicherungsdienstleistungen ab. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen Kundendaten einer Mitarbeiterin der Allianz unlauter und wettbewerbswidrig verwendet zu haben.

Aus der vorliegenden Abmahnung geht hervor, dass der Abgemahnte als Makler tätig ist und zukünftig mit einer Mitarbeiterin der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG zusammenarbeiten soll. Im Vorfeld dieser Zusammenarbeit soll der Abgemahnte nun Kunden der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG ohne deren Einwilligung für Gesprächstermine kontaktiert haben. Bei diesen Gesprächen habe der Abgemahnte zudem angegeben, dass er die Betreuung der Verträge besagter Mitarbeiterin der Allianz übernommen zu haben.

Die LOH Rechtsanwälte sehen in diesem Verhalten verschiedene wettbewerbsrechtliche Verstöße:

Erstens müsse der Abgemahnte, um den Kundenkontakt herzustellen, auf die Kundendaten der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG zurückgegriffen haben, wozu er jedoch nicht autorisiert gewesen sei. Somit unterfalle das gerügte Verhalten dem Verbot der unbefugten Verschaffung und Verwertung von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 17 Abs. 2 UWG. Kundendaten seien in diesem Zusammenhang als Geschäftsgeheimnisse anzusehen. Zudem stelle die unaufgeforderte Kontaktaufnahme, unter Verwendung der Daten, eine gezielte Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 10 UWG dar.

Zweitens stelle auch die Kontaktaufnahme der Kunden ohne deren Einverständnis einen Verstoß gegen § 7 Abs. 1, 2 Nr. 2 UWG dar.

Drittens seien die Aussagen des Abgemahnten gegenüber den Kunden unlauter, ein Versicherungsvertreter wolle sie besuchen und er (der Abgemahnte) habe die Betreuung der Verträge der Mitarbeiterin übernommen. Diese Aussagen seien unwahr und deshalb als irreführend gemäß § 5 Abs. 1, Nr.1, 2 und 3 UWG einzustufen.

Im Schreiben legen die LOH Rechtsanwälte dar, dass schon jeder der gerügten Punkte für sich einen Unterlassungsanspruch der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG gegenüber dem Abgemahnten begründe. Der Abgemahnte wird deshalb zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Überdies habe der Abgemahnte Auskunft über den Umfang seiner Verletzungshandlungen zu geben, wonach die LOH Rechtsanwälte einen Schadensersatzanspruch der Allianz Beratungs- und Vertriebs AG berechnen wollen. Auch die Berechnung des Aufwendungsersatzes für die anwaltliche Vertretung wird angekündigt.

Wie sollten sie mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung umgehen?

Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, gibt es einige Möglichkeiten wie sich rechtlich dagegen verteidigen können. Grundsätzlich gilt:

  1. Nehmen Sie die Abmahnung ernst aber reagieren Sie nicht panisch.
  2. Suchen Sie Rechtsrat, bevor Sie die Unterlassungserklärung unterzeichnen oder den geforderten Schadensersatz bezahlen.
  3. Beachten Sie die Frist.

Gerade im Hinblick auf den 2. Punkt, der Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie der Schadensersatzsumme ist anwaltliche Hilfe dringend ratsam. Denn: Häufig sind vorgefertigte Unterlassungserklärungen für den Abmahner positiv formuliert und bergen erheblich Haftungsrisiken für den Unterzeichner. Mit einem fachkundigen Rechtsanwalt können Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erarbeiten, die einerseits den Anforderungen einer solchen genügt, andererseits für Sie nicht unnötig weitreichende Konsequenzen mit sich bringt.

Auch der veranschlagte Schadensersatzbetrag ist aus unserer Sicht oft zu hoch angesetzt, sodass sich Ihnen hier meist ein Verhandlungsspielraum bietet, der durch Experten auf dem jeweiligen Rechtsgebiet ausgenutzt werden kann.

Zur Verteidigung gegen Ihre Abmahnung können Sie gerne die Kanzlei Scharfenberg und Hämmerling kontaktieren. Die Rechtsanwälte Scharfenberg & Hämmerling vertreten bundesweit die Abgemahnten wegen Verstößen gegen das Marken- und Wettbewerbsrecht. Aufgrund unserer Erfahrung auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts können wir Schwachstellen und Angriffspunkte in der Abmahnung für Sie ausfindig machen und eine optimale Verteidigungsstrategie entwickeln. Diese Aufgabe werden wir für Sie gern erledigen.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Im Rahmen eines kostenlosen und völlig unverbindlichen Erstgesprächs können wir Ihren Fall für Sie vorläufig einschätzen und gegebenenfalls weitere Schritte gemeinsam planen.

 

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