Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH – Vorwurf: Öffentliche Zugänglichmachung des Films „Maze Runner – Die Auserwählten in der Brandwüste“ vom 18.11.2015

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH – Vorwurf: Öffentliche Zugänglichmachung des Films „Maze Runner – Die Auserwählten in der Brandwüste“ vom 18.11.2015
24.11.2015135 Mal gelesen
Am 23.11.2015 wurde uns eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH vorgelegt.

Wie in der Vergangenheit schon häufig berichtet, wird auch in dieser Abmahnung eine Urheberechtsverletzung gerügt. Über eine Tauschbörse soll der Film "Maze Runner - Die Auserwählten in der Brandwüste" öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

In der Abmahnung wird unserer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 € verlangt.

Ratschlag!

Wir raten dringend davon ab, eine standardisierte Unterlassungserklärung aus dem Internet abzugeben! Ohne anwaltliche Beratung könnte eine solche Unterlassungserklärung unter Umständen nicht auf Ihren Einzelfall hin zugeschnitten sein. Eine Folge könnte sein, dass die gegnerische Kanzlei diese Erklärung nicht annimmt und ggf. gerichtlich gegen Sie vorgeht.

Ob in Ihrem Fall eine Zurückweisung der Forderung erreicht werden kann, sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt beurteilen.

Fernerhin besteht die Problematik häufig darin, dass noch weitere Werke im Rahmen der Tauschbörse genutzt wurden Es drohen FOLGEMABMAHNUNGEN!!!

Lassen Sie sich daher von einem im Urheberrecht tätigen und spezialisierten Rechtsanwalt dahingehend beraten, ob in Ihrem Fall ein Schutz durch die Abgabe von sogenannten vorbeugenden Unterlassungserklärungen sinnvoll ist.

In zahlreichen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Wichtig ist, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen. Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

 

Beachten Sie folgende Grundregeln:

 
  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt       beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig  Die in unserer Rechtsanwaltskanzlei tätigen Anwälte können auf mehrere tausend Abmahnverfahren aus den Rechtsgebieten des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts zurückblicken.
  • Ihr Vorteil:
  • Wenn Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne deutschlandweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.
  • Wir helfen Ihnen gerne!
  •  
  • Spezialisierte Beratung - auf Ihren Einzelfall zugeschnitten
  • Persönliche und enge Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz
  • Vertretung im gesamten Bundesgebiet
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates
 

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Wir werden mit Ihnen im Falle einer Beauftragung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de