Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH – Vorwurf: Öffentliche Zugänglichmachung

Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH – Vorwurf: Öffentliche Zugänglichmachung
14.07.2015120 Mal gelesen
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für die Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH ab. Uns liegt aktuell eine solche Abmahnung vor, in der ein etwaiger Urheberrechtsverstoß gerügt wird.

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt für die Twentieth Century Fox Home Entertainment GmbH ab. Uns liegt aktuell eine solche Abmahnung vor, in der ein etwaiger Urheberrechtsverstoß gerügt wird.

Der Vorwurf gegen unsere Mandantschaft lautet konkret, über eine Tauschbörse den Film "Kingsman: The Secret Service" öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Dies stelle einen Verstoß gegen die §§ 16, 19a UrhG dar. Von unserer Mandantschaft wird in Folge dessen gem. § 97 Abs. 1 UrhG die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 € verlangt. Darin enthalten sind 215,00 € Rechtsanwaltsgebühren und ein pauschaler Schadensersatz von 600,00 €.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten?

Dann sollten Sie diese auf keinen Fall ignorieren! Die Gegenseite wird Sie erfahrungsgemäß gerichtlich in Anspruch nehmen. Aus der anwaltlichen Praxis sind uns bereits eine Vielzahl von gerichtlichen Verfahren, eingeleitet durch die Gegenseite, bekannt.

Jedoch sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung auch nicht ungeprüft unterzeichnet werden. Sie ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert und könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zudem könnten erhöhte Vertragsstrafen drohen, auch, wenn dies auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist.

Was tun?

Wir raten dringend davon ab, eine standardisierte Unterlassungserklärung aus dem Internet abzugeben! Ohne anwaltliche Beratung könnte eine solche Unterlassungserklärung unter Umständen nicht auf Ihren Einzelfall hin zugeschnitten sein. Eine Folge könnte sein, dass die gegnerische Kanzlei diese Erklärung nicht annimmt und ggf. gerichtlich gegen Sie vorgeht.

In zahlreichen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Wichtig ist, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit keine Folge-Abmahnungen drohen. Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

Beachten Sie folgende Grundregeln:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhig  

Die in unserer Rechtsanwaltskanzlei tätigen Anwälte können auf mehrere tausend Abmahnverfahren aus den Rechtsgebieten des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts und des Markenrechts zurückblicken.

Wenn Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne deutschlandweit mit unserer Hilfe zur Verfügung.

Wir helfen Ihnen gerne!

  • Spezialisierte Beratung - auf Ihren Einzelfall zugeschnitten
  • Persönliche und enge Betreuung
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz
  • Vertretung im gesamten Bundesgebiet
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Uns ist Kostentransparenz sehr wichtig. Wir werden mit Ihnen im Falle einer Beauftragung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de