Abmahnung der Kanzlei Fareds im Auftrag der Spinnin Records BV - Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung eines Musikstücks in Tauschbörse vom 19.06.2015

Abmahnung der Kanzlei Fareds im Auftrag der Spinnin Records BV - Vorwurf der öffentlichen Zugänglichmachung eines Musikstücks in Tauschbörse vom 19.06.2015
30.06.2015132 Mal gelesen
Wir verteidigen aktuell erneut gegen eine Abmahnung der Kanzlei Fareds im Auftrag der Spinnin Records BV aus den Niederlanden. Unserer Mandantschaft wird in der Abmahnung vorgeworfen, das Musikstück „Martin Garrix – Don’t Look Down“ in einer Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Unsere Mandantschaft wird sodann zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, zudem wird die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 389,50 ? verlangt. Darin enthalten sind unter anderem 169,50 ? Rechtsanwaltsgebühren und ein pauschaler Schadensersatz von 200,00 ?.

 

Haben Sie auch eine solche Abmahnung der Kanzlei Fareds erhalten?

Dann sollten Sie die Abmahnung auf keinen Fall ignorieren! Die Gegenseite könnte sodann einen Mahnbescheid gegen Sie erlassen oder sogar Klage einreichen. Aber auch von einer vorschnellen Abgabe der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung sollte abgeraten werden. Wird die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft unterzeichnet, könnte dies als Schuldeingeständnis gewertet werden. Zudem drohen oft erhöhte Vertragsstrafen, auch, wenn dies auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist.

Unser Rat:

In fast allen Fällen lassen sich die geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten. Die Angelegenheit sollte für Sie rechtssicher beendet werden, damit Ihnen keine Folgeabmahnungen drohen.

Gerade die Rechtsprechung des BGH aus den letzten Wochen hat den Abmahnern wieder Aufwind gegeben. Wir haben bereits festgestellt, dass die neuen Urteile bereits zahlreich in den Abmahnschreiben und Stellungnahmen zitiert werden. Wir behalten jedoch für Sie den Durchblick und werden Ihnen im Falle eines Falles rechtssicher weiterhelfen können.

 

Folgende Grundregeln sollten Sie beachten:

 

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt           beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhigFalls Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, einen Vollstreckungsbescheid oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen mit unserer gerne Hilfe zur Verfügung. Wir sind deutschlandweit tätig! Ihr Vorteil:

 

  • Unsere Kanzlei blickt auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurück.
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  • Spezialisierte Beratung für Ihren Einzelfall
  • Persönliche und enge Betreuung und Beratung
  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates


 

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de. zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de