Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH vom 15.02.2016

Abmahnung der Kanzlei Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen im Auftrag der BVB Merchandising GmbH vom 15.02.2016
26.02.2016214 Mal gelesen
Erneut liegt uns eine markenrechtliche Abmahnung der BVB Merchandising GmbH vor. Das auf den 15.02.2016 datierte Schreiben beinhaltet den Vorwurf einer Markenrechtsverletzung an den Wortmarken „BVB“ und „BVB09“.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, dass unsere Mandantschaft über die Internetauktionsplattform DaWanda Schlüsselanhänger und Armbänder zum Kauf angeboten habe und diese mit den Worten "BVB" und"BVB09" beworben habe. Da die BVB Merchandising GmbH Rechteinhaberin der oben genannten Marken sei, stelle das nichtgenehmigte Verwenden durch unsere Mandantschaft eine Markenrechtsverletzung dar.

Was fordert die Gegenseite?

In Folge dessen stünden der Gegenseite Unterlassungsansprüche gem. §§ 8 Abs. 1 UWG; 1004 BGB und Schadensersatzansprüche gem. §§ 14 Abs. 6, 15 Abs. 5 MarkenG; 9 UWG; 823 BGB zu.

Unsere Partei wird insoweit zur Abgabe der beigefügten und durch die Gegenseite vorformulierten Unterlassungserklärung aufgefordert. Weiterhin wird gem. §§ 19 MarkenG, 242 BGB eine Auskunftserteilung u.a. über folgende Punkte gefordert: Hersteller, Einkaufspreis, Verkaufspreis, Anzahl der Verkäufe, erzielter Gewinn. Vorsicht! Dieses Auskunftsersuchen dient regelmäßig der Vorbereitung zur Bezifferung eines sodann in einem weiteren Schreiben geltend gemachten Schadensersatzes. Daher sollte die Auskunft erst nach Rücksprache mit einem Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz erteilt werden.

Zudem fordert die gegnerische Kanzlei von unserem Mandanten den Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.044,40 Euro.

Unser Rat an Sie:

Wenn Sie eine markenrechtliche Abmahnung der vorliegenden Art erhalten haben, sollten Sie folgende Ratschläge beachten:

Sie sollten keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Diese kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Ignorieren Sie die Abmahnung jedoch auch nicht! Die Gegenseite könnte sodann gerichtlich gegen Sie vorgehen.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, ist diese unbedingt auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die regelmäßig im zweiten Schreiben geltend gemachten Schadensersatzbeträge. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

In vielen Fällen lassen sich die in der Abmahnung geforderten Kosten reduzieren und weiterer Schaden kann abgewendet werden. Es ist wichtig, dass die Angelegenheit für Sie rechtssicher beendet wird, damit Ihnen keine weiteren Folge-Abmahnungen drohen.

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

 
  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügten Unterlassungserklärung
  • Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
  • Bleiben Sie ruhigSollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

    • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung

- Persönliche und enge Beratung und Betreuung

  • Bundesweite Vertretung
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de oder per Fax an 02307/236772 zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de