Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG vom 24.11.2015

Abmahnung der Kanzlei Becker & Haumann im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG vom 24.11.2015
01.12.2015216 Mal gelesen
Wir verteidigen erneut gegen eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Becker & Haumann im Auftrag der SV Werder Bremen GmbH & Co KG, in der unserer Mandantschaft etwaige Verstöße gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen vorgeworfen werden.

Unsere Partei habe Fußballtickets zu einem Spiel des SV Werder Bremen auf eBay-Kleinanzeigen zum Kauf angeboten, heißt es in der Abmahnung. Dabei sei gegen folgende Bestandteile der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen verstoßen worden:

  1. Fehlende Abbildung der ATGB
  2. Unautorisierte Abbildung von Fotos aus dem Innern des Weser Stadions

Unsere Mandantschaft wird sodann aufgefordert, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 250,00 € zu zahlen.

Haben Sie ebenfalls eine Abmahnung der SV Werder Bremen GmbH & Co KG erhalten?

Grundsätzlich sollten Sie eine Abmahnung nicht ignorieren. Die Gegenseite könnte sodann gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Wir raten jedoch auch davon ab, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterzeichnen. Diese wurde durch die Gegenseite vorformuliert und ist unserer Auffassung nach nachteilig formuliert. Durch ein vorschnelles Unterzeichnen schneiden Sie sich zudem bereits zu Beginn etwaige Einwendungen gegen die Abmahnung ab. Bei Erhalt einer Abmahnung sollten Sie daher umgehend anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Insbesondere haben wir bereits in zahlreichen Mandaten gegen Fußballbundesligavereine verteidigt, die eine Abmahnung wegen etwaiger Verstöße gegen ATGB ausgesprochen haben.

Wir stehen Ihnen hierzu gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Haben Sie eine Abmahnung erhalten? Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne unter 02307/17062 erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de