Abmahnung d. Sasse & Partner Rechtsanwälte i.A.d. WVG Medien GmbH wegen einer Urherberrechtsverletzung über den Internetanschluss (The Walking Dead)

Abmahnung d. Sasse & Partner Rechtsanwälte i.A.d. WVG Medien GmbH wegen einer Urherberrechtsverletzung über den Internetanschluss (The Walking Dead)
13.10.2015157 Mal gelesen
Die Kanzlei Sasse mahnt im Auftrag der WVG Medien GmbH wegen einer Urherberrechtsverletzung über den Internetanschluss bezüglich der Serie „The Walking Dead - Staffel 5 Folge 16“ ab. Gefordert werden Schadens- und Aufwendungsersatz i.H.v. insgesamt 1.467,00 EUR bzw. Vergleich in Höhe von 800,00 EUR.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, über dessen Internetanschluss, eine Folge der Serie "The Walking Dead" mittels eines Filesharing-Systems (P2P Netzwerk) anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben.

In der Abmahnung wird zunächst dargelegt, dass die WVG Medien GmbH die ausschließlichen Verbreitungsrechte des Filmwerks in Deutschland besitzt.

Nach § 19a UrhG steht das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung nur dem Rechtsinhaber zu. Da das Angebot zum Download auf einer Filesharing-Plattform jedoch ohne Einwilligung Rechtsinhaber erfolgt, ist diese Handlung als rechtswidrig einzustufen. Das Angebot zum Download stelle somit eine illegale öffentliche Zugänglichmachung eines urheberrechtlich geschützten Werkes dar.

Mit diesen Ausführungen übersendet die Kanzlei Sasse eine Unterlassungserklärung, die vom Abgemahnten binnen einer Frist ausgefüllt zurückgesendet werden soll.

Zudem soll ein Schadensersatzanspruch gemäß § 97 Abs. 2 UrhG geltend gemacht werden. Dieser berechnet sich nach der Lizenzgebühr für das weltweite, öffentliche Zugänglichmachen des Werks und wird vorliegend auf 500,00 EUR beziffert.

Schließlich berechnet die Kanzlei Sasse einen Aufwendungsersatz in Höhe von 967,00 EUR für die entstandenen anwaltlichen Kosten. Insgesamt wird der Abgemahnte somit zur Zahlung von 1.467,00 EUR aufgefordert.

Alternativ stellt die Kanzlei Sasse ein Vergleichsangebot zur Verfügung, das eine Pauschalzahlung von 800,00 EUR vorsieht. Dieses Angebot wird allerdings unter die Bedingung der Zahlung innerhalb einer angegebenen Frist gestellt.


Haben auch Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten?

Wenn ja, dann gilt es zunächst einmal die Ruhe zu bewahren und nicht voreilig die Unterlassungserklärung zu unterschrieben oder den veranschlagten Betrag zu zahlen. Dennoch ist davon abzuraten die Abmahnung gänzlich zu ignorieren oder als Betrug abzutun und die angegebene Frist verstreichen zu lassen. In diesem Fall riskieren Sie nämlich, die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens gegen Sie, das mit weiteren Kosten verbunden sein kann.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, die angegebene Frist zu wahren und sich anwaltliche Hilfe auf dem Gebiet des Urheberrechts zu suchen.

Wenn Sie also auch eine Abmahnung verhalten haben, können Sie gerne unsere Rechtsanwälte Scharfenberg und Hämmerling kontaktieren und ein kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

In solch einem Gespräch können wir Ihren Fall für Sie vorläufig einschätzen und eine adäquate Verteidigungsstrategie entwickeln.


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