Abmahnung Cell 211 | Sasse & Partner Rechtsanwälte | Senator Home Entertainment GmbH

Fachartikel aus dem Bereich (Neue) Medien, EDV und Internet - 01.08.2010 - 952 mal gelesen.
Die Senator Home Entertainment GmbH lässt im Juli wiederholt Abmahnungen aussprechen.

Der Berliner Filmvertrieb Senator Home Entertainment GmbH lässt derzeit durch die Anwaltskanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte aus Hamburg Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "Cell 211" versenden. Cell 211 ist ein in Spanien und Frankreich produziertes Filmwerk. Vertriebsmedien des Spielfilms Cell 211 sind seit dem 23.07.2010 bundesweit im Einzelhandel zu erwerben.

Bereits Anfang Juli 2010 lies die Senator Home Entertainment GmbH Rechtsverletzungen an dem Filmwerk "Zack and Miri make a Porno" verfolgen.

Die Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte richtet sich regelmäßig an den Inhaber eines Internetanschlusses, über welchen das Filmwerk Cell 211 anderen Internetnutzern zum Download angeboten worden sein soll. Zu einem Downloadangebot kommt es zumeist im Zusammenhang mit der Nutzung eines File-Sharing-Systems wie etwa dem Bittorrent Netzwerk. Die zur Teilnahme an dem Filesharing System eingesetzte Peer To Peer Client Software stellt nämlich standardgemäß mit dem Download des ersten Segments des Werkes Cell 211, selbiges anderen Tauschbörsenteilnehmern zur Verfügung. Damit besteht bereits ein "nicht autorisiertes Angebot des Werkes".

Ausweislich der Abmahnung werden die Rechtsverletzungen in der Internet Tauschbörse durch die Guardaley Ldt. mit Sitz in Karlsruhe ermittelt. Unter Vorlage des Ermittlungsdatensatzes wird gem. § 101 UrhG sodann ein Antrag auf Auskunft gegen den entsprechenden Internet-Service-Provider des Anschlussinhabers gestellt. Aufgrund dieses Antrages erteilt der Provider dann Auskunft über die der zu einem bestimmten Zeitpunkt vergebenen IP Adresse stehenden Anschlussinhaberdaten.

Mit der Abmahnung macht die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte Ansprüche der Senator Home Entertainment GmbH auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie auf Zahlung eines Pauschalbetrags iHv. 800,- EUR geltend. Für den Fall das das Vergleichsangebot nicht angenommen wird, werden "weit höhere Kosten" in Aussicht gestellt. Die Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung wird - bereits aufgrund der zugrundeliegenden Formulierung - von den Gerichten als Schuldanerkenntnis gewertet. Die der Abmahnung der Kantlei Sasse & Partner Rechtsanwälte beigefügte Unterlassungserklärung beinhaltet den Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs und eine Vertragsstrafe iHv. 5.001 EUR für jeden Fall des künftigen Verstoßes gegen das Unterlassungsversprechen. Insoweit empfiehlt sich keine voreilige Abgabe der anliegenden Unterlassungserklärung.

Gleichwohl sollte das Abmahnschreiben und die darin enthaltenen kurzen Fristen ernst genommen werden. Eigenes Rechtsempfinden mag ein Grund dafür sein, dass der Abmahnung häufig nicht die nötige Aufmerksamkeit entgegen gebracht wird. Einer Abmahnung keine Beachtung zu schenken, könnte sich als zeit- und kostenintensiver Fehler erweisen. Anzuraten ist Empfängern einer Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen urheberrechtlich geschützte Rechte an dem Werk Cell 211 die umfassende Prüfung der Abmahnung und die Einholung einer rechtlichen Beratung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt.

Nähere Informationen zum Thema Abmahnungen erhalten Sie hier.

Aktuelle Hinweise zu dieser und weiteren Abmahnungen finden Sie unter abmahnung-aktuell.de oder in unserem Blog.

Rechtsanwaltskanzlei & Gütestelle Rassi Warai
Viktoriastr. 36
32423 Minden
Tel: 0571 / 385 65 -72 (unsere Telefone sind Mo. bis Sa. von 8:00 bis 22:00 Uhr für Sie besetzt)
Kontakt über unser Kontaktformular oder direkt über den Live-Chat

Kommentieren Sie diesen Beitrag: