Abmahnung BZfM GmbH

Abmahnung
25.01.2016476 Mal gelesen
Informationen zur wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der BZfM GmbH wegen des Angebots von Feuerzeugen im Internet

Die BZfM GmbH, Herrenstraße 13, 30159 Hannover, spricht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Feuerzeugen über die Internethandelsplattform eBay aus.

Dem von der Abmahnung der BZfM GmbH betroffenen eBay-Händler wird vorgeworfen, ein Feuerzeug angeboten zu haben und dabei nicht die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten für chemische Stoffe angegeben zu haben.

Nach Art. 48 Absatz 2 der VO (EG) Nr. 1272/2008 müssten Informationen in der Werbung für als gefährlich eingestufte Gemische und für als ungefährlich eingestufte Gemische, die einen gefährlichen Stoff enthalten, angegeben werden. Dies soll insbesondere ein Gefahrenpiktogramm nebst Signalwort und Gefahrenhinweise umfassen. Die BZfM GmbH weist den Empfänger der Abmahnung ferner darauf hin, dass diese Kennzeichnungspflicht auch uneingeschränkt bei Vertragsschlüssen im Fernabsatz gelten würde.

Der abgemahnte eBay-Händler wird deshalb dazu aufgefordert, binnen 4 Werktagen nach Erhalt der Abmahnung die der Abmahnung im Entwurf beigefügte sowie vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und sie sodann an die abmahnende Kanzlei zurückzuschicken.

Zudem soll der Empfänger der Abmahnung die Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 10.000,00 € zum Ausgleich bringen.

Ungeachtet dessen, dass die BZfM GmbH keinen Anspruch darauf hat, dass die mit der Abmahnung übersandte strafbewehrte Unterlassungserklärung zurückgereicht wird, geht der der Abmahnung beigefügte Entwurf der Unterwerfungserklärung nach unserer Auffassung deutlich über das hinaus, was die BZfM GmbH (allenfalls, wenn überhaupt!) verlangen könnte.

Empfänger einer Abmahnung der BZfM GmbH sollten sich daher dringend an einen im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalt wenden, um unnötige Risiken im Zusammenhang mit einer solchen Abmahnung zu vermeiden.

Weitere sowie stets aktuelle Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite unter

https://www.ratgeberrecht.eu/abmahnung/abmahnung-bzfm-gmbh.html

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung