Abmahnung Beim Klauen erwischt – Mick – Haig Deutschland - Forderung 600 EUR

Abmahnung Filesharing
11.03.20101449 Mal gelesen
Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Schutt Waetke aus Karlsruhe vor. Diese vertritt die Firma Mick ? Haig Deutschland aus Bochum. Abgemahnt wird der Film "Beim Klauen erwischt". Angeblich soll der Urheberrechtsverstoß an diesem Pornofilm im Oktober 2009 begangen worden sein.

In der Abmahnung wird zu den Ermittlungen Folgendes mitgeteilt: 

"Die Software, mit der die obigen Daten festgestellt und dokumentiert wurden, ermittelt stets korrekte und gerichtsverwertbare Nachweise hinsichtlich der Nutzung derartiger Tauschbörsen. Dies ist durch Gutachten von unabhängigen öffentlich bestellten und vereidigten EDV-Sachverständigen bestätigt."

Dies darf mit Fug und Recht bezweifelt werden.

Wir empfehlen daher, nicht ohne anwaltliche Prüfung Unterschriften zu leisten. Auch sollte die pauschale Forderung in Höhe von 600,00 € nicht ohne weiteres gezahlt werden.

 
Welche urheberrechtlichen Verletzungshandlungen werden beim Filesharing verwirklicht?
Das Anbieten urheberrechtlich geschützten Materials zum Download ist ein öffentliches Zugänglichmachen, das gem. § 19a UrhG dem Rechteinhaber vorbehalten ist. Up- und Downloads sind Vervielfältigungen, welche gem. § 16 UrhG ohne Erlaubnis des Urhebers verboten sind.
 
Sind Downloads zu privaten Zwecken über P2P-Netzwerke erlaubt?
Gerade in Internetforen wird behauptet, dass Vervielfältigungen über Peer-to-Peer-Netzwerke Privatkopien seien und deshalb urheberrechtlich gestattet wären. Tatsächlich sind Privatkopien gem. § 52 Abs. 1 UrhG erlaubt. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Vorlage offensichtlich rechtswidrig hergestellt worden ist. Dies ist gerade bei Musik- und Videodateien regelmäßig anzunehmen. Daher sind Up- und Downloads urheberrechtlich geschützter Materialien in P2P-Netzwerken auch für private Zwecke nicht gestattet.
 
 

Weitere aktuelle Informationen zu Abmahnungen finden Sie unter www.abmahnung-blog.de und www.die-abmahnung.de .

Feil Rechtsanwälte

 
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