Abmahnung 538 Dance Smash Ibiza 2014 - Rechtsanwalt Daniel Sebastian für DigiRights Administration GmbH

Abmahnung 538 Dance Smash Ibiza 2014 - Rechtsanwalt Daniel Sebastian für DigiRights Administration GmbH
02.09.2014317 Mal gelesen
Das Album 538 Dance Smash Ibiza 2014 wird derzeit abgemahnt. 1400 EUR werden von Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH gefordert. Wurden auch Sie abgemahnt. Bundesweite Hilfe durch Fachanwalt Andreas Gerstel für Urheber- und Medienrecht.

Abmahnung vom 29.8.2014: Dem Eingang der Unterlassungserklärung sieht Rechtsanwalt Daniel Sebastian bis zum 6.9.2014 entgegen, heißt es im Abmahnschreiben.


1.400 EUR für die angebotene Datei "538 Dance Smash Ibiza 2014"

Der Abgemahnte soll 1.400 EUR bezahlen. Der Abmahnung ist ein Vergleich beigefügt. Hier ist Vorsicht geboten! Unterschreiben Sie einen derartigen Vergleich niemals ohne vorherige rechtliche Prüfung. Sie gehen sonst möglicherweise eine Zahlungsverpflichtung ein, die in der geforderten Höhe möglicherweise gar nicht oder in Ihrem konkreten Fall vielleicht nur zum Teil bestehen könnte. Es kommt auf den Einzelfall an.


So reagieren Sie richtig

Eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung sollten Sie in jedem Falle ernst nehmen. Wichtig ist, dass Sie sich richtig verhalten und keine Experimente mit der Abmahnung machen. Im Falle einer Filesharing Abmahnung sollten Sie Folgendes beachten: 

Bitte bleiben Sie ruhig und halten Sie die gesetzten Fristen ein. Den Abmahner bzw. die abmahnende Kanzlei rufen Sie NICHT an. 


Handeln Sie jetzt!

Schicken Sie uns Ihre Abmahnung zusammen mit Ihrer Telefonnummer am besten sofort per E-Mail an hilfe@abmahnung.de oder Fax an 02571 - 921 8999. Rechtsanwalt Gerstel prüft Ihre Abmahnung zunächst kostenlos für Sie und ruft Sie gleich im Anschluss an, um Ihnen seine Einschätzung dazu mitzuteilen. Dadurch entstehen Ihnen noch keinerlei Kosten.

Das erste Gespräch dient Ihrer Ersteinschätzung und ist völlig kostenlos für Sie.

Nach dem geführten Gespräch wissen Sie, was jetzt mit der Abmahnung zu tun ist. Selbstverständlich nenne ich Ihnen auch mein Beratungshonorar im Falle einer Vertretung. In den meisten Abmahnfällen vereinbare ich ein pauschales Honorar mit Ihnen. Die anfallenden Kosten stehen daher von Anfang an fest. Weitere Kosten, als die Ihnen genannten, entstehen nicht. Rechtsanwalt Gerstel klärt Sie stets über die anfallenden Kosten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie ihn beauftragen möchten oder nicht. 

Erfahrung aus über 10.000 Abmahnfällen

Ich helfe seit über 8 Jahren unter anderem Betroffenen bei Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung. Mehr als 10.000 Abmahnfälle habe ich bereits bearbeitet. Ich kenne auch Ihren Gegner bereits sehr gut und weiß genau, wie man auf die Abmahnung reagieren sollte.

Weitere Informationen zur Abmahnung Urheberrechtsverletzung finden Sie unter www.abmahnung.de