Abgasskandal: VW Aktionäre hoffen auf baldige Eröffnung des Musterverfahrens

Kredit und Bankgeschäfte
29.11.2016158 Mal gelesen
Für Millionen von betroffenen VW Aktionären im VW Abgasskandal stehen die Zeichen günstig. Im Fall VW sprechen die Fakten dafür, dass die Geschäftsleitung gegen geltendes Recht verstoßen hat.

Im September 2015 erlebte der deutsche Aktienmarkt einen der schlimmsten Kursstürze in seiner Geschichte in den Aktien der VW AG und Porsche AG.

Durch die sogenannte VW Abgasaffäre (Dieselgate) haben die Aktionäre von Volkswagen viel Geld verloren. Der Kurs der VW-Aktien ist nach Bekanntwerden der Manipulationen innerhalb weniger Tage um fast 50 Prozent gefallen. Im Vergleich zu den Höchstständen der Aktie aus Anfang 2015 lag das Minus sogar bei rund zwei Dritteln. Viele Experten sind der Meinung, dass den Aktionären aufgrund der Verletzung kapitalmarktrechtlicher Vorschriften Schadensersatz zusteht.

Betroffene Aktionäre können sich auf kostengünstige und effiziente Art und Weise einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) anschließen. Bei einer Anmeldung fällt nur eine geringe Gebühr an, unabhängig vom Ausgang des Prozesses. Ein solches Verfahren wird derzeit vor dem Landgericht Braunschweig vorbereitet. Alternativ kann natürlich jeder Anleger seine Rechte individuell vor Gericht verfolgen. Das ist insbesondere dann sinnvoll, wenn eine Rechtsschutzversicherung für die Kosten aufkommt.

Ein Anspruch auf Schadensersatz kann auch dann bestehen, wenn Ihre persönliche VW-Aktienposition gar nicht im Minus ist, beispielsweise weil Sie vor längerer Zeit die Papiere zu einem günstigen Kurs erworben haben. Auch dann sind Ihnen durch den Kurssturz Gewinne verloren gegangen, die Sie einklagen können.

Um zu erfahren, ob der Anspruch auf Schadensersatz für Sie überhaupt in Frage kommt, sollten Sie sich an die Kanzlei  baum, reiter & collegen wenden.

Die Kanzlei baum, reiter & collegen ist eine mehrfach ausgezeichnete und eine der führenden Kanzleien auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts. Die Sozietät vertritt bundesweit Kapitalanleger und Bankkunden in Auseinandersetzungen mit Banken, Finanzdienstleistern, Versicherungen und Fondsgesellschaften bei fehlgeschlagenen Bank- und Kapitalanlagen. Zu den Mandanten gehören neben Privatanlegern und institutionellen Investoren auch Family Offices, Unternehmen und Kommunen. Das erfahrene Rechtsanwalts-Team um den Bundesminister a.D. Herrn Gerhart R. Baum und Prof. Dr. Julius Reiter berät einzelfallbezogen, ob eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jeweils in Betracht kommt. Für Rückfragen und zur Vereinbarung eines Erstberatungsgesprächs stehen Ihnen die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwälte unserer Kanzlei baum, reiter & collegen unter 0211-83680570 oder unter kanzlei@baum-reiter.de zur Verfügung.