Abgasskandal: LG Potsdam verurteilt VW-Vertragshändler zur Kaufpreiserstattung

Abgasskandal: LG Potsdam verurteilt VW-Vertragshändler zur Kaufpreiserstattung
23.02.2017247 Mal gelesen
Fahrzeug weist durch den Einbau der Manipulationssoftware nicht die Beschaffenheit aufweise, die der Käufer eines vergleichbaren Fahrzeuges als üblich erwarten kann

Das LG Potsdam hat mit Urteil vom 04.01.2017 (6 O 211/16)  einen VW-Vertragshändlerin zur Kaufpreiserstattung eines mit mit "Schummel-Software" ausgestatteten VW Passat 2.0 TDI verurteilt.

Der vom Kläger wegen Sachmangels des verkauften Fahrzeuges erklärte Rücktritt sei wirksam erfolgt, so das Gericht.

Es könne offen bleiben, ob die Parteien vertraglich eine Beschaffheit des Fahrzeuges dahingehend vereinbart hatten, dass es die EURO5-Norm einhalte. Dass das Fahrzeug die EURO5-Norm nicht einhalte, stelle einen Mangel dar, da das Fahrzeug durch den Einbau der Manipulationssoftware nicht die Beschaffenheit aufweise, die der Käufer eines vergleichbaren Fahrzeuges als üblich erwarten könne.

Der Mangel könne auch nicht als unerheblich gelten. Zwar teile das Gericht nicht die Auffassung des Klägers, dass der Beklagten das Verschulden der Volkswagen AG zuzurechnen. Jene sei nicht Erfüllungsgehilfin der Beklagten gewesen. Hierauf komme es jedoch auch nicht an. Die Erheblichkeit des Mangels ergebe sich bereits daraus, weil der nicht ausräumbare Verdacht enies nicht ganz unerheblichen Mangels bestehe. Dies genüge. Zudem bestünden anhand des Aufwandes, die Zulassung für die Umrüstung der ganz erheblichen Vielzahl von Motorvariationen beim Kraftfahrt-Bundesamt zu erreichen, deutliche Anzeichen für einen nur unerheblichen Mangel.

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