Abgasskandal: LG Offenburg verurteilt Autohaus LG Offenburg durch Urteil vom 21.03.2017 (3 O 77/16) zur Lieferung eines neuen VW Tiguan
Der Kläger hatte 2014 bei dem beklagten Autohaus ein neues Fahrzeug vom Typ VW Tiguan erworben. Dessen Motor war mit der "Schummel-Software" ausgerüstet.
Der Klage auf Nachlieferung gab das LG Offenburg statt.
Das Fahrzeug sei mangelhaft. Dem Kläger habe daher ein Wahlrecht auf Beseitigung des Mangels oder Nachlieferung eines mangelfreien Fahrzeuges zugestanden.
Die Nachlieferung sei der Beklagten nicht unmöglich, obgleich zwischenzeitlich nur noch die zweite Generation des VW Tiguan mit veränderten technischen Details produziert werde. Die Beklagte könne sich auch nicht darauf berufen, das die Kosten der Nachlieferung unverhältnismäßig seien. Zum Zeitpunkt der Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche durch den Kläger seie eine Nachbesserung nämlich noch nicht möglich gewesen, so das Gericht.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.