26 Anklagepunkte - Freispruch in 23 Punkten - Bewährung

Strafrecht und Justizvollzug
27.04.20091082 Mal gelesen
Gericht:            Landgericht Stuttgart
Aktenzeichen:   18 KLs 213 Js 15586/08
Mandant:         Angeklagter
Gegenpartei:     Staatsanwaltschaft Stuttgart
Sachverhalt:     Die Anklageschrift enthielt 26 Anklagepunkte. In fast allen Fällen wurde meinem Mandanten der schwere Bandendiebstahl gemäß § 244a StGB vorgeworfen, der für jeden Fall jeweils einen Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren vorsieht. Zudem enthielt die Anklageschrift den Vorwurf des Einschleusens von Ausländern, der im Falle der Verurteilung die Ausweisung des Angeklagten aus dem Bundesgebiet zur Folge gehabt hätte.
Erfolg:              Mein Mandant wurde in 23 Punkten der Anklageschrift freigesprochen, auch wegen des Einschleusens von Ausländern. Bezüglich der anderen drei Anklagepunkte wurde ein Geständnis abgelegt. Die vom Landgericht Stuttgart verhängte Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.