1 Jahr Abgasskandal - Wie geht es weiter?

1 Jahr Abgasskandal - Wie geht es weiter?
19.09.2016241 Mal gelesen
Die Medienberichterstattungen rund um den Fall Volkswagen AG überschlagen sich. Mit Ablauf des 19.09.2016 ist jedoch noch nicht alles für die Anleger verloren:

Der Zeitpunkt, zu dem die Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Fall Volkswagen/Dieselgate eintritt ist nicht einheitlich zu beantworten, da die Geltendmachung der Ansprüche auf unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen beruhen, welche zu unterschiedlichen Fristen der Verjährung unterliegen.

Für Aktienbesitzer der Volkswagen AG und der Porsche Automobil Holding SE war aus anwaltlicher Vorsicht das Datum des 19.09.2016 in Bezug auf die Anspruchsgrundlagen der §§ 37b,c WpHG zu beachten. Hierbei hat es sich um eine Vorsichtsfrist gehandelt. Das bedeutet nicht, dass nach Ablauf dieses Datums keine Schadensersatzansprüche mehr mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden können. Zum einen begründen sich die Ansprüche auch aus weiteren Anspruchsgrundlagen, für welche derzeit noch keine Verjährung droht. Zum anderen handelte es sich bei der Frist des 19.09.2016 - wie gesagt - um eine reine Vorsichtsfrist. Die dahinter stehende offene Rechtsfrage wird abschließend erst durch den Bundesgerichtshof entschieden werden. Nach unserer festen Rechtsüberzeugung liegen die stärkeren Argumente auf Seiten der Anleger und Investoren, sodass eine Verjährung noch nicht zum 19.09.2016 eintritt. Dieses begründet sich vor allem unter dem Aspekt, dass die Volkswagen AG wohl mit Vorsatz gehandelt hat. Dementsprechend hat das Landgericht Braunschweig diese Frage auch auf Antrag unserer Kanzlei in seinen Vorlagebeschluss aufgenommen.

Unter www.vw-klage.de stellt Ihnen TILP gerne weitere Informationen zur Verfügung.