1,- € - Auto bei eBay: Kauf gültig, wenn bereits ein Gebot abgegeben wurde?

Kauf und Leasing
11.01.2015410 Mal gelesen
Im November 2014 entschied der BGH, dass beim Autoverkauf über „eBay“ der Höchstbieter einen Schadensersatzanspruch in Höhe der Differenz zwischen dem tatsächlichen Fahrzeugmarktwert und dem abgegebenem Gebot des Bieters hat, wenn der Verkäufer die Auktion vom Verkäufer vorzeitig abgebrochen wird, um den PKW außerhalb eBays zu verkaufen, obwohl schon ein abgegebenes Gebot vorlag.

Der Beklagte eBay-Verkäufer hatte seinen VW Passat auf der Auktionsplattform eBay für einen Startpreis ab 1,- € angeboten. Als bereits ein Angebot in Höhe von 1,- € durch einen Bieter vorlag, verkaufte der Beklagte dennoch den Passat außerhalb von eBay für 4.200,- €.

Dem klägerischen eBay-Bieter steht laut BHG-Urteil nun ein Schadensersatzanspruch in Höhe des tatsächlichen Fahrzeugmarktwertes von 5.250,- € abzüglich 1,- € zu, was einem Anspruch auf Schadensersatz in Höhe von 5.249,- € entspricht.

Begründet wurde das zum einen damit, dass zwischen dem Bieter und dem Verkäufer ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sei, welcher einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung im Sinne der §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281 Abs. 1 BGB auslöse. Weiterhin wird angeführt, dass der mit dem Beklagten geschlossene Vertrag auch nicht wegen eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts durch Sittenwidrigkeit gemäß § 138 Abs. 1 BGB nichtig ist, da die Chance auf ein Schnäppchen für beide Parteien gerade typisch für derartige Versteigerungen über eBay sei (vgl. Urteil des BGH v. 12.11.2014).

Zwischenzeitlich hat eBay zahlreiche Änderungen in seinen Vertragsbedingungen vorgenommen, die im Falle eines Auktionsabbruches zu berücksichtigen sind, wenn man die oben genannten Rechtsfolgen als Verkäufer "vermeiden" möchte...

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass das oben geschilderte Urteil nicht verallgemeinerungsfähig ist. Vielmehr bedarf es einer genauen Prüfung des Einzelfalls, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Der Autor Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner in der Kanzlei Johlige, Skana und Partner in Berlin, Kurfürstendamm 173-174, 10 707 Berlin, Tel: 030/88681505