Universalsukzession
Normen
Gesetzlich nicht allgemein geregelt.
Information
Gesamtrechtsnachfolge.
Als Universalsukzession wird die unmittelbare Übergabe eines Vermögens auf den Rechtsnachfolger bezeichnet.
Der Gesamtrechtsnachfolger übernimmt grundsätzlich einschränkungslos die Rechte und Pflichten seines Vorgängers.
Die bekannteste und in der Praxis wichtigste Universalsukzession ist die Erbschaft.
Siehe auch
Muscheler: Die erbrechtliche Universalsukzession; Jura 1999, 234 und 289